# taz.de -- Sportrechtler über Bodychecks: "Gegner unterwerfen sich der Regel"
       
       > Warum wird Boxen nicht verboten oder strafrechtlich verfolgt? Der
       > Sportrechtler Martin Nolte über Bodychecks und fliegende Pucks.
       
 (IMG) Bild: Die Schlägerei ist für viele Eishockey-Zuschauer Teil des Programms.
       
       taz: Herr Nolte, ist jeder Schlag beim Boxkampf eine Körperverletzung? 
       
       Martin Nolte: Nein. Schläge gegen den Kopf sind zwar Beschädigungen der
       Gesundheit und erfüllen insofern den Tatbestand der Körperverletzung.
       Allerdings willigen Boxer zumindest in solche Beschädigungen ein, die durch
       regelgerechte Schläge verursacht werden. Danach wären selbst im
       unglücklichen Todesfall etwaige Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Der
       Boxer willigt in die Regel dadurch ein, dass er sich - im Training oder im
       Wettkampf - ausdrücklich unterwirft.
       
       Wo liegt die Grenze? 
       
       Wenn die Verletzung nicht auf regelgerechten Schlägen beruht. Das gilt
       insbesondere für Verletzungsfolgen, die man sich lediglich anlässlich eines
       Boxkampfes zuzieht, die aber noch nicht einmal unmittelbar mit Schlägen zu
       tun haben. Etwa der Ohrbiss von Mike Tyson bei Evander Holyfield. Diese
       Verletzungsfolge war von keiner Einwilligung gedeckt. In einem solchen Fall
       hat der Sportler dann Anspruch auf Schadenersatz.
       
       Mit welchen Sportarten ist das Boxen vergleichbar? 
       
       Mit dem Ringkampf, mit Autorennen und Felsenklettern. Hier gelten ähnliche
       Kriterien wie beim Boxen.
       
       Und beim Eishockey? Da wird sich auch geprügelt. 
       
       Das stimmt. Dort gelten aber ähnliche Leitlinien wie beim Fuß- oder
       Handball. Danach zieht nicht jede Regelverletzung einen Schadenersatz nach
       sich. Die Sportler willigen in jedem Fall in solche Verletzungsfolgen ein,
       die durch geringfügige Regelüberschreitungen verursacht werden. Wäre es
       anders, müsste man nach jedem Bundesliga-Spieltag mit etlichen Klagen
       rechnen. Wenn der Spieler sich die Verletzung außerhalb der kampfbedingten
       Härte zuzieht und die Grenze zur Unfairness überschritten wird, hätte der
       Verletzte Anspruch. So etwas wird dann aber vom Richter entschieden - egal
       ob der Schiedsrichter im Spielverlauf die gelbe oder rote Karte gezeigt
       hat.
       
       Wie sieht so ein Schadenausgleich in der Praxis aus? 
       
       Im Regelfall dürfte der Ausgleich zwischen den Versicherern der Beteiligten
       stattfinden. Auf der einen Seite steht die Krankenversicherung des
       Geschädigten, auf der anderen die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
       Die Krankenkasse des Geschädigten tritt ein für den Ersatz der
       sportbedingten Schäden und fragt dann, ob sie bei der Versicherung des
       Schädigers Regress nehmen kann.
       
       Und was passiert, wenn Zuschauer verletzt werden?
       
       Da muss man zwischen spielbedingten Verletzungsfolgen und solchen außerhalb
       des Spiels unterscheiden. Wenn zum Beispiel ein Puck von der Bande abprallt
       und jemanden im Zuschauerraum verletzt, passiert das im Normalfall weder
       absichtlich noch grob fahrlässig. Der Spieler haftet nicht. Denkbar wäre
       aber ein Anspruch gegen den Veranstalter, wenn dieser seiner
       Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, also zum Beispiel versäumt hat,
       ein Gitter anzubringen. Anders liegt die Sache bei Übergriffen auf Fans,
       die nichts mit dem Spiel zu tun haben. Denken Sie an Paolo Guerrero vom
       Hamburger SV, der einem Zuschauer eine Flasche an den Kopf geworfen hat. In
       solch einem Fall hat der Geschädigte Schadenersatzanspruch.
       
       26 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Wehn
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA