# taz.de -- Inlands-Geheimdienst: Hamburg lässt sich das Schnüffeln was kosten
       
       > Die Linkspartei hält den Verfassungsschutz in Hamburg für
       > überdimensioniert. Das Budget unterliegt keiner Kontrolle der
       > Bürgerschaft. Die Linke erwägt Verfassungsklage.
       
 (IMG) Bild: Teure Schnüffler: In keinem anderen Bundesland zahlt der Steuerzahler so viel für den Verfassungsschutz wie in Hamburg.
       
       HAMBURG taz | Die Linkspartei geht dem Hamburger Verfassungsschutz an den
       Kragen - besser gesagt ans Budget. "Der Hamburger Verfassungsschutz ist
       teuer und unkontrolliert wie kein anderer", sagt die innenpolitische
       Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft, Christiane
       Schneider. "So darf sich Hamburg als Hauptstadt der verdeckten Ermittler
       und V-Leute bezeichnen."
       
       In keinem anderen Bundesland sei das pro-Kopf-Aufkommen für den
       Inlandsgeheimdienst so hoch wie in der Hansestadt, sagt Schneider. 6,74
       Euro zahle der Hamburger Steuerzahler jährlich für das Landesamt für
       Verfassungsschutz, das sei mehr als doppelt so viel wie in der
       vergleichbaren Hauptstadt Berlin. Auch der Stadtstaat Bremen liege mit 3,62
       Euro weit unter dem Hamburger Niveau, sagt Schneider. Der Durchschnitt der
       Bundesländer liege bei 2,34 Euro.
       
       Auch der tatsächliche Haushalt liege mit 12 Millionen Euro weit über dem
       Budget des größeren Berlins. "Wenn uns keine wichtigen Gründe genannt
       werden, kann beim Etat gespart werden", sagt der haushaltpolitische
       Sprecher der Linkspartei, Joachim Bischoff.
       
       Die Linke sieht zudem erhebliche Defizite bei der Kontrolle des Haushaltes.
       In Hamburg entscheide der Verfassungsschutz über seinen Haushalt maßgeblich
       selbst, so dass die finanzielle und personelle Ausstattung mit 154 Stellen
       im Vergleich zu anderen Bundesländern "überdimensioniert" sei, moniert die
       Linkspartei. Erst kürzlich ist bekannt geworden, dass 200.000 Euro
       zusätzliche Investitionskostenzuschüsse benötigt werden, um im Bereich der
       "G 10 Technik" (Telefonüberwachung) im Verbund mit Mecklenburg-Vorpommern
       und Schleswig-Holstein Überwachungstechnik zu unterhalten.
       
       Der Verfassungsschutz-Etat, so Schneider, werde lediglich dem zu
       Vertraulichkeit verpflichteten "Parlamentarischen Kontrollausschuss", dem
       die Linke und die FDP anders als in vielen anderen Bundesländer nicht
       angehören, detailliert zur Kenntnis gegeben - aber weder diskutiert noch
       gebilligt. Die Bürgerschaft werde gänzlich umschifft. "Das verstößt gegen
       die Hamburgische Verfassung", sagt Schneider. "Wir erwägen nun eine
       Verfassungsklage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht, wenn sich
       substanziell nichts ändert".
       
       Denn in der Verfassung stehe, dass alle Einnahmen und Ausgaben für jedes
       Jahr veranschlagt im Haushaltsplan eingestellt werden müssen. "Der
       Haushaltsplan wird vom Senat für je ein Rechnungsjahr der Bürgerschaft
       vorgelegt und durch Beschluss der Bürgerschaft festgestellt", steht in der
       Verfassung.
       
       Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz ist 2010 durch den Passus
       "Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des
       Verfassungsschutzes" novelliert worden. Danach gebe es keinen Paragraf, der
       Informationsrechte der Bürgerschaftabgeordneten einschränke, sagt
       Schneider, aber auch keinen Passus, der den Kontrollausschuss ermächtigt,
       den Etat zu beraten. Im Verfassungsschutzgesetz werde dem Rechnungshof nur
       auferlegt, finanzielle Beanstandungen - die von der Innenbehörde als
       "geheimzuhaltende Angelegenheiten" eingestuft werden - nicht dem
       Kontrollausschuss zu melden, sondern nur der Bürgerschaftspräsidentin
       Carola Veit und Bürgermeister Olaf Scholz.
       
       Solange die verfassungsrechtlich verankerten Informationsrechte der
       Bürgerschaftsabgeordneten nicht gesetzlich eingeschränkt werden - wie es im
       Bundestags durch das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses der Fall
       sei - haben die Bürgerschaftsabgeordneten das Recht, den Haushaltsplan des
       Verfassungsschutz einzusehen, um ihn zu beraten, zu modifizieren und zu
       beschließen, so das Fazit von Schneider.
       
       Verfassungsschutzchef Manfred Murck wehrt sich gegen den Pauschalangriff
       der Linkspartei. Hamburg sei eine Großstadt mit aktiven politischen Szenen,
       die eben beobachtet werden. Es sei auch nicht korrekt, das Landesamt dafür
       haftbar zu machen, was der Gesetzgeber nicht geregelt habe. "Es spricht
       nichts dagegen, die Regelungslücke zu schließen", sagt Murck.
       
       26 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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