# taz.de -- Castortransporte: Anwohner-Protest abgeschmettert
       
       > Die Lüneburger Oberverwaltungsrichter weisen erneut eine Klage gegen
       > Castortransporte ab. Immerhin mussten sie jetzt verhandeln - das
       > Bundesverfassungsgericht hatte den Fall zurückverwiesen.
       
 (IMG) Bild: Atomare Fracht: EIn Castortransport verlässt den Verladebahnhof im niedersächsischen Dannenberg.
       
       HAMBURG taz | Welche Rechte haben Menschen, an deren Haustür
       Atommülltransporte vorbeirauschen, sich gegen diese juristisch zur Wehr zu
       setzen? Die Antwort lautet: keine. Anwohner entlang der Castor-Strecke
       dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen, entschied am Dienstag das
       Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG). Wegen der grundsätzlichen
       Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zu. Ob die Kläger
       Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden, blieb gestern offen.
       
       Das Gericht sah sich vor die Aufgabe gestellt, ein Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts mit Leben zu erfüllen, das Anfang 2009 für
       Schlagzeilen gesorgt hatte. Das oberste Bundesgericht hatte damals
       entschieden, dass Anwohner von solchen Transportstrecken künftig gegen die
       atomare Fracht prozessieren können - und damit den Lüneburger OVG-Richtern
       einen kräftigen Rüffel erteilt.
       
       Deren Praxis, entsprechende Klagen aus formellen Gründen gar nicht erst
       anzunehmen, bewerteten die Karlsruher Richter als glatten
       Grundrechtsverstoß. Die Betroffenen hätten einen Anspruch darauf, ihre
       Rechte angemessen juristisch überprüfen zu lassen.
       
       Das "spezifische Gefährdungspotenzial bei der Beförderung von
       Kernbrennstoffen" führe dazu, dass den Bürgern "effektiver Rechtsschutz"
       gewährt werden müsse, entschied Karlsruhe damals und verwies die Sache zur
       erneuten Entscheidung zurück ans OVG.
       
       Das so brüskierte Gericht musste nun eine Klage von zwei Bürgern aus dem
       Landkreis Lüchow-Dannenberg, die direkt an der Transportstrecke zum
       Zwischenlager Gorleben wohnen, materiell abwägen und bügelte sie erneut -
       diesmal nach Verhandlung - ab. Dabei ging es um die Frage, ob die früheren
       Castor-Behälter wegen einer angeblichen Fehlkonstruktion der Stoßdämpfer
       den Sicherheitsanforderungen bei Unfällen genügen und ob die Behälter
       ausreichend gegen terroristische Angriffe geschützt sind.
       
       Die Beklagten - die Bundesrepublik Deutschland und die
       Transportgesellschaft Nuclear Cargo - hielten die Klagen von vornherein für
       unzulässig. Zudem sei inzwischen das Rechtsschutzinteresse entfallen, weil
       der im Mittelpunkt der Klage stehende Castor-Behältertyp für nukleare
       Transporte nach Gorleben seit 2008 nicht mehr verwendet werde.
       
       30 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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