# taz.de -- Entscheid des Verwaltungsgerichts: Papstgegner müssen Abstand halten
       
       > Die Demonstration gegen den Papstbesuch am 22 September darf laut
       > Gerichtsentscheid nicht am Brandenburger Tor starten.
       
 (IMG) Bild: Kein Ort für Papst-Kritiker
       
       Die Demonstration gegen den Papstbesuch am 22. September darf nicht am
       Brandenburger Tor starten. Das entschied das Verwaltungsgericht am
       Mittwoch. Es lehnte einen Antrag des Lesben- und Schwulenverbandes und des
       Vereins Christopher Street Day auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Der Zug
       beginnt nun am Potsdamer Platz.
       
       Der Widerspruch richtete sich gegen den Auflagenbescheid der Polizei vom 7.
       September. Darin werden die Startpunkte Pariser Platz und Platz des 18.
       März aus Sicherheitsgründen untersagt. Hintergrund ist die geplante Rede
       des Papstes im Bundestag.
       
       Im Urteil heißt es: "Zwar ist es nachvollziehbar, dass die Antragsteller
       ihre Meinungskundgabe im Rahmen ihrer so bezeichneten ,kirchenkritischen
       Demo zum Papstbesuch' örtlich möglichst in der Nahe des Bundestages
       durchführen wollen, in dem zur gleichen Zeit S. H. Papst Benedikt XVI. eine
       Rede vor den Bundestagsabgeordneten halten wird, damit der Papst das
       Versammlungsanliegen auch wahrnehmen kann." Dem stehe die Gefahrenprognose
       der Polizei entgegen. Die Gefährdung des Papstes sei mit der des
       US-Präsidenten vergleichbar.
       
       Kritisch merkten die Richter an, dass die Polizei bei der Ablehnung des
       Platzes des 18. März nicht die Straße des 17. Juni als Ausweichfläche
       einbezog. (dapd)
       
       14 Sep 2011
       
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