# taz.de -- Zivilklausel an der Universität Tübingen: Forschen für die Bundeswehr
       
       > Die Universität Tübingen forscht im Auftrag der Bundeswehr. Das aber
       > widerspricht der Zivilklausel, sagen Kritiker. Die Hochschule verteidigt
       > sich nun.
       
 (IMG) Bild: Die Universität Tübingen betont in ihrer Stellungnahme den medizinischen Nutzen der Forschung für die Bundeswehr.
       
       BERLIN taz | Ein Forschungsprojekt zur Therapie von Menschen, die
       chemischen Kampfstoffen ausgesetzt waren, sorgt in Tübingen für Ärger. Die
       Hochschule verteidigt das Projekt. Die Forschung diene ausschließlich
       humanitären Zielen. Die Universität Tübingen wehrt sich gegen Vorwürfe, die
       geltende "Zivilklausel" zu missachten.
       
       In ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Hochschule seit 2010, dazu:
       "Lehre, Forschung und Studium sollen friedlichen Zwecken dienen."
       [1][Gleichzeitig forscht ein Team des Universitätsklinikums seit 2007 bis
       heute im Auftrag des Bundesverteidigungsministeriums].
       
       Wie der Leiter der Tübinger Forschungsgruppe, Bernd Antkowiak, nun
       [2][gegenüber der taz erklärt], verfolge das Projekt keinerlei kriegerische
       Zielsetzungen und stehe mit der "Zivilklausel" in Einklang. Konkret forscht
       Antkowiaks Team daran, die Versorgung von Patienten zu verbessern, die an
       einer Vergiftung durch Organophosphate leiden. Das sind chemische
       Botenstoffe, die in Nervenkampfstoffen und Pestiziden vorkommen.
       
       Das Bundesverteidigungsministerium stellt der Uni dafür insgesamt 486.218
       Euro für einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügungen, wie aus einer
       Antwort des Ministeriums vom September auf eine Anfrage der Linkspartei
       hervorgeht. Die Zusammenarbeit endet Ende September.
       
       Nach Auskunft des Ministeriums handle es sich bei dem Projekt um
       wehrmedizinische Forschung. Die Ergebnisse wurden auf der Medizinischen
       C-Schutztagung der Bundeswehr im April 2011 vor internationalem
       Fachpublikum vorgestellt. C steht für Schutz gegen Krankheitsverursacher
       durch chemische Kampfstoffe.
       
       Antkowiak betont in seiner Stellungnahme den medizinischen Nutzen der
       Forschung. Organophosphate würden in zahlreichen Entwicklungsländern in der
       Landwirtschaft zur Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt und seien für die
       Bevölkerung leicht zugänglich. Experten schätzten, dass jedes Jahr ca.
       300.000 Menschen an den Folgen einer Organophosphatvergiftung sterben. Mit
       dem Projekt sollten Instrumentarien entwickelt werden, um diese Patienten
       erfolgreich zu therapieren. "Hierin liegt für mich persönlich eine zentrale
       Motivation für die Durchführung dieser Forschungsarbeiten", schreibt
       Antkowiak. Er verweist ferner darauf, dass Organophosphate als chemische
       Waffen verwendet werden könnten, die sich sowohl gegen militärische
       Einrichtungen als auch gegen die Zivilbevölkerung richteten.
       
       Für Dietrich Schulze, der im Beirat der
       NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit
       sitzt, ist der Widerspruch zur Zivilklausel damit nicht entschärft. "Wenn
       dem Projekt "eine ausschließlich humanitäre Motivation" zugrunde liegen
       würde, müsste es aus Mitteln des Bundesforschungsministeriums oder anderen
       zivilen Quellen gefördert werden", meint Schulze. Wenn die Bundeswehr mit
       derartigen Beträgen Forschung finanziert, seien militärische Zwecke
       maßgebend.
       
       28 Sep 2011
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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