# taz.de -- Stuttgart 21 im Landtag: Die Volksabstimmung kommt
       
       > Baden-Württembergs Landtag lehnte am Mittwochabend den Ausstieg aus dem
       > Finanzierungsvertrag mit der Bahn ab. Damit ist der Weg frei für die
       > Volksabstimmung.
       
 (IMG) Bild: Medienwirksame Unterschrift: SPD-Finanzminister Schmid (links), Ministerpräsident Kretschmann (rechts daneben), die grüne Fraktionschefin Sitzmann und SPD-Fraktionschef Schmiedel (rechts) unterzeichnen den Antrag zur Volksabstimmung über Stuttgart 21.
       
       STUTTGART dapd/dpa | Der baden-württembergische Landtag hat den Weg für
       eine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21"
       freigemacht. Die Mehrheit des Hauses lehnte am Mittwochabend das sogenannte
       Kündigungsgesetz ab, das einen Ausstieg des Landes aus dem
       Finanzierungsvertrag mit der Bahn vorsieht.
       
       Die Regierungsfraktionen beantragten im Anschluss eine Volksabstimmung.
       Nach Artikel 60 der Landesregierung wird dazu ein Drittel der Abgeordneten
       benötigt. Das Scheitern des Gesetzes war dafür die Voraussetzung und von
       der grün-roten Koalition, die bei "Stuttgart 21" gegensätzliche Positionen
       vertritt, beabsichtigt.
       
       Der Abstimmung war eine mit scharfen Angriffen und lautstarken
       Zwischenrufen durchsetzte Debatte vorausgegangen. Verkehrsminister Winfried
       Hermann (Grüne) betonte, die Bahn habe nun selbst eingeräumt, dass bei
       "Stuttgart 21" die Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro fast erreicht
       sei. Damit liefere sie selbst das Argument für einen Ausstieg.
       
       ## CDU fordert Klarheit über Ausstiegskosten
       
       Der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk erneuerte seine Kritik am Inhalt
       des Gesetzes und am Verfahren, durch das die grün-rote Landesregierung die
       Volksabstimmung auf den Weg bringe. Er forderte die Regierung auf, den
       Menschen im Vorfeld der Volksabstimmung "reinen Wein" über
       Schadenersatzforderungen, die verkehrlichen Nachteile durch den
       Projektabbruch und die Beeinträchtigungen bei der möglichen
       Kopfbahnhofsanierung einzuschenken.
       
       Mit Blick auf die Argumentation der Regierung, wonach "Stuttgart 21"
       deutlich teurer geworden und damit die Geschäftsgrundlage weggefallen sei,
       sagte Hauk: "Es gibt keine Kostensteigerung." Er rief die wahlberechtigten
       Baden-Württemberger auf, am 27. November zur Volksabstimmung zu gehen und
       dem Vertragsbruch eine Absage zu erteilen. "Sorgen Sie mit Ihrer Stimme für
       eine klare Entscheidung", appellierte der an die Bürger.
       
       ## Grüne rügen die Bahn
       
       Grünen-Energieexperte Daniel Renkonen hielt Hauk vor, er wolle die
       Kostensteigerungen nicht wahrhaben: "Die CDU-Fraktion kuscht vor der
       Deutschen Bahn AG." Mit "Stuttgart 21" habe sie sich ein gewaltiges Ei ins
       Nest gelegt und lenke jetzt von den eigenen Problemen ab. Die Bahn habe das
       Land beim Vertragsabschluss 2009 über die wahren Kosten im Unklaren
       gelassen. "Das ist der wahre Skandal. Allein dieses Vorgehen rechtfertigt
       die fristlose Kündigung des Vertrags", sagte Renkonen. FDP-Verkehrsexperte
       Jochen Haussmann hielt dagegen, die FDP sehe gar kein vertraglich
       legitimiertes Kündigungsrecht.
       
       SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagte, man habe gute Gründe zu glauben,
       dass der Kostenrahmen eingehalten werde. "Wir sind mitnichten an der
       Kostenobergrenze", sagte Schmiedel. Es seien 50 Prozent der Bauarbeiten und
       90 Prozent der Tunnelbauten vergeben, dabei greife das vereinbarte
       Festpreissystem.
       
       Schmiedel verteidigte, dass seine Partei auf einer Volksabstimmung nach den
       Regeln der Verfassung beharrt habe und nicht dem Drängen der Grünen nach
       einer unverbindlichen Volksbefragung nachgegeben habe. "So wie wir Regeln
       haben für Gesetze, gelten auch bei der Volksabstimmung die Gesetze der
       Verfassung und die schreibt ein Quorum vor."
       
       Die Landesverfassung schreibt vor, dass bei einer Volksabstimmung ein
       Drittel der Wähler, also rund 2,6 Millionen Menschen, für ein Vorhaben
       stimmen muss, um zum Erfolg zu führen. Obwohl Beobachter es für
       unwahrscheinlich halten, dass diese Hürde übersprungen werden kann, zeigte
       sich Schmiedel zuversichtlich. "Da ist überhaupt nichts gegessen", sagte
       er.
       
       28 Sep 2011
       
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 (DIR) Schwerpunkt Stuttgart 21
       
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