# taz.de -- Keine Nachtflüge mehr in Frankfurt: "Ohrfeige für Schwarz-Gelb"
       
       > Die Anwohner haben einen Sieg errungen. Das Hessische Verwaltungsgericht
       > stoppt die Starts und Landungen in der Nacht - zumindest vorläufig.
       
 (IMG) Bild: Abendlandung: Im kommenden Hochsommer könnte das knapp werden.
       
       FRANKFURT/M. taz | Das - längst gebrochene - Versprechen des früheren
       Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), wonach die Landebahn
       Nordwest am Frankfurter Flughafen nur dann gebaut werde, wenn nach deren
       Fertigstellung zwischen 23 Uhr und fünf Uhr definitiv keine Nachtflüge mehr
       stattfinden, wurde jetzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH)
       zumindest vorläufig reaktiviert.
       
       Die höchsten hessischen Verwaltungsrichter verboten am Dienstag insgesamt
       17 Starts und Landungen, die auf Druck vor allem der Lufthansa von der
       CDU/FDP-Landesregierung noch unter Koch in den Planfeststellungsbeschluss
       zum Flughafenausbau hineinredigiert worden waren.
       
       Von einer "schallenden Ohrfeige für Schwarz-Gelb" sprach denn auch der
       Landeschef der Grünen, Tarek Al-Wazir. Die Landesregierung habe einseitig
       die Interessen der Luftverkehrswirtschaft vertreten und das Recht der
       Bürger auf Nachtruhe ignoriert. Dafür habe sie jetzt "die Quittung
       bekommen". Bereits bei seiner positiven Grundsatzentscheidung über den
       Planfeststellungsbeschluss im August 2009 hatte der VGH die Nachtflüge für
       "rechtswidrig" erklärt, weil sie "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz
       der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm vereinbar" seien. Auf Drängen
       einiger Fluggesellschaften legte die Landesregierung dann dagegen Revision
       ein. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig dazu wird
       für Anfang 2012 erwartet.
       
       Die Kasseler Richter gaben jetzt den gegen die Nachtflüge klagenden Bürgern
       aus zwei Flughafenanliegerkommunen im Eilverfahren recht und erteilten den
       avisierten Nachtflügen bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Abfuhr.
       Und gegen diese Entscheidung ließ das Gericht nun auch keine Rechtsmittel
       mehr zu. Denn die neue Landebahn Nordwest soll bereits am 21. Oktober in
       Betrieb gehen. Wohl zuerst dort landen wird dann zur Einweihung die
       Maschine der Bundeskanzlerin.
       
       11 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Klingelschmitt
       
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