# taz.de -- Entschädigung für Zwangsprostituierte: Problem Tatnachweis
       
       > Es ist ein bundesweites Signal: Das Hamburger Versorgungsamt spricht
       > einer Osteuropäerin, die auf den Strich gezwungen wurde, eine Grundrente
       > als Entschädigung zu.
       
 (IMG) Bild: Zwang oder Freiwillig? Bisher wollten die Ämter viele Nach- und Beweise.
       
       HAMBURG taz | Es ist ein Novum: In Hamburg ist jetzt einer
       Zwangsprostituierten für die Torturen, die sie erlitten hat, eine Rente
       nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen worden. "Uns ist
       bundesweit kein anderer Fall bekannt, in dem einem solchen Antrag
       stattgegeben wurde", erklärt Katharina Meiser von der Hamburger
       "Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel" (KOOFRA).
       
       Deshalb rechnet Meiser damit, "dass diese Entscheidung eine bundesweite
       Signalwirkung" haben wird. Da bislang Entschädigungsanträge bei
       Zwangsprostituierten stets von den zuständigen Versorgungsämtern abgelehnt
       wurden, hätten es viele Beratungsstellen für ausstiegswillige
       Sexarbeiterinnen, "längst aufgegeben", solche zu stellen. "Das wird sich
       nun hoffentlich ändern", glaubt Meiser.
       
       Auch die Hamburger Anwältin Katrin Kirstein, die die Aussteigerin betreut
       hat, freut sich über "diesen Referenzfall", auf den sich nun ihre
       Kolleginnen und Kollegen berufen könnten. Laut Gesetz steht den Opfern von
       Gewalt eine finanzielle Entschädigung zu, doch gibt es zahlreiche
       Einschränkungen, die immer wieder zur Ablehnung von Anträgen führen.
       
       So müsse "der Tatnachweis" eindeutig sein und der erlittene Schaden einer
       Antragstellerin ebenso eindeutig attestiert und auf die Tat zurückgeführt
       werden können.
       
       Auch schließt das Gesetz Entschädigungsleistungen aus, wenn das Opfer an
       der Tat mitgewirkt, sie eventuell provoziert hat. All diese Beschränkungen
       "führen regelmäßig dazu, dass Frauen, die zur Prostitution gezwungen
       werden, Ansprüche versagt bleiben", berichtet Kirstein.
       
       Die heute 28-jährige Osteuropäerin wurde nach Hamburg gelockt und zur
       Prostitution gezwungen. Nach ihrer Flucht zeigte sie ihre Peiniger an.
       Diese wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Frau leidet unter
       posttraumatischen Störungen. Inzwischen hat sie ein Bleiberecht in
       Deutschland erhalten. Sie wird nun lebenslang 280 Euro pro Monat bekommen.
       Möglicherweise hat sie auch Ansprüche auf weitere Opferrenten.
       
       18 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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