# taz.de -- Streit um Gesichtserkennung: Letzte Frist für Facebook
       
       > Seit Monaten ringt der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar mit
       > Facebook um die Gesichtserkennung des Netzwerks. Jetzt erhöht er den
       > Druck.
       
 (IMG) Bild: Johannes Caspar ist Datenschutzbeauftragter von Hamburg. Dort sitzt auch Facebook.
       
       HAMBURG taz | Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat dem
       Internetkonzern Facebook eine letzte Frist gesetzt, um die
       Gesichtserkennung in dem Netzwerk nach europäischen Datenschutzstandards zu
       gestalten. Bis zum 7. November soll das Unternehmen aus Kalifornien sagen,
       wie es Caspars Forderungen erfüllen will.
       
       "Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine klare
       Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will", sagte Caspar
       taz.de. Sonst werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
       Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter zu informieren
       und ihre Zustimmung einzuholen.
       
       In der Auseinandersetzung zwischen Facebook und dem Datenschützer geht es
       um die Gesichtserkennung, die der Konzern Anfang Juni in Deutschland für
       seine Fotoverwaltung eingeführt hat. Seitdem werden Namen zu Gesichtern
       vorgeschlagen, wenn man Bilder auf die Facebook-Seiten lädt. Bestätigt man,
       dass es sich um die richtigen Namen handelt, werden sie den Bildern als
       eine Art Etikett hinzugefügt.
       
       Caspar ist sich sicher, dass Facebook dafür gerade eine riesige Datenbank
       mit biometrischen Informationen anlegt. Der Konzern selbst hat der taz
       trotz mehrfacher Nachfrage keine Angaben dazu gemacht, wie die
       Gesichtserkennung technisch funktioniert. Facebook lehnt sogar den Begriff
       ab und spricht von "Markierungsvorschlägen".
       
       ## "Fotomarkierungen"
       
       Facebook hat seine "Fotomarkierungen" im Juni eingeführt. Wer die Erfassung
       seiner Bilddaten verhindern will, muss sie abstellen. Als Reaktion auf
       Kritik von Nutzern und Datenschützern hat das Netzwerk es in den
       vergangenen Wochen einfacher gemacht, die "Fotomarkierungen" abzulehnen.
       Unter "Privatsphäre-Einstellungen", "Funktionsweise von Markierungen" muss
       man "Markierungsvorschläge" auf "aus" stellen.
       
       Johannes Caspar fordert seit der Einführung in Deutschland, dass die
       "Markierungsvorschläge" standardmäßig "aus" und nicht "an" sind. Darüber
       berichtete im August sogar die [1][New York Times]. Caspar befürchtet durch
       die Einführung der Technik weitreichende Konsequenzen. "Es lösen sich
       gerade Grenzen auf", sagt der Datenschutzbeauftragte taz.de. "Der bisherige
       Begriff der Privatsphäre wird sich durch die flächendeckende Einführung der
       automatisierten Gesichtserkennung tiefgreifend verändern."
       
       Eigentlich wollte sich auch die Politik einschalten. Als viele Deutsche im
       Sommer 2010 gegen Google Street View protestierten, kündigte der damalige
       Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen Entwurf [2][zu einem
       Rote-Linie-Gesetz] an, das Internetkonzernen klare Grenzen setzt.
       
       Bis heute ist so ein Gesetz aber nicht auf den Weg gebracht worden. Man
       befinde sich noch in einer "Reflexionsphase", teilt das Ministerium mit,
       man spreche mit "Wissenschaftlern und Praktikern aus den Bereichen
       Zivilrecht, öffentliches Recht, Medienrecht und öffentliche Sicherheit".
       
       ## Mangelnde Ahndung
       
       Das Ministerium habe allerdings vor, "zunächst die europäische Entwicklung
       abzuwarten und mitzuprägen". Der Entwurf eines neuen EU-Rechtsakts zum
       Datenschutz sei für November 2011 angekündigt. Wichtig seien auch
       öffentliche Initiativen, die die Internetnutzer über ihre Rechte im
       Datenschutz aufklären.
       
       Eigentlich verbietet das EU-Datenschutzrecht internationalen Unternehmen
       wie Facebook, personenbezogene Daten in Ländern zu speichern, deren
       Standards niedriger sind als die Europas. Zum Glück für Facebook haben EU
       und USA das Safe-Harbor-Abkommen abgeschlossen. Darin verpflichten sich
       Facebook, Google und andere Online-Konzerne, die EU-Standards zu achten.
       Aber: Verstöße werden bisher nur geahndet, wenn sich jemand beschwert.
       
       Das Innenministerium erklärt, es prüfe gerade auch die "konsequente
       Anwendung bereits bestehender Gesetze".
       
       Wie genau die Gesichtserkennung funktioniert, wie es jetzt schon technisch
       möglich wäre, Wildfremde auf der Straße mit dem Handy zu identifizieren und
       wie Johannes Caspar gegen diesen Verlust der Anonymität kämpft, lesen Sie
       in der Ganzen Geschichte "Die Enthüllung“ in der aktuellen [3][sonntaz] -
       am Kiosk, [4][eKiosk] oder im [5][Wochenendabo]. Und auf [6][Facebook]
       
       21 Oct 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.nytimes.com/2011/08/04/technology/germany-investigates-facebook-tagging.html
 (DIR) [2] /!62141/
 (DIR) [3] /zeitung/tazinfo/sonntaz-vorlauf/
 (DIR) [4] /zeitung
 (DIR) [5] /zeitung/abo/Wochenendabo/
 (DIR) [6] http://www.facebook.com/sonntaz
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Gernert
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Meta
       
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