# taz.de -- Kommentar Mietendemonstration: Tatorte zugänglich machen
       
       > Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch, wenn die Gefahr
       > besteht, dass ein paar Fassaden bekleckert werden könnten.
       
 (IMG) Bild: Objekte italienischer Begierde: klassizistische Altabaufassaden in Berlin-Kreuzberg.
       
       Es ist ein Problem, das viele Menschen in dieser Stadt nicht nur bewegt,
       sondern manchmal sogar in die Verzweiflung treibt: die Misere auf dem
       Wohnungsmarkt. Ist bereits heute die Wohnungssuche in manchen Teilen der
       Stadt so gut wie aussichtslos, steht zu befürchten, dass durch den neuen
       Mietenspiegel eine Welle von Mieterhöhungen auf die Hamburger zurollt, so
       dass diese um ihre dann nicht mehr bezahlbare Bleibe bangen müssen.
       
       Jeder Aufschrei gegen die derzeitige Wohnungspolitik ist da absolut
       berechtigt. Und angesichts dessen, dass die Mieten in die Höhe treibende
       Stadtentwicklungsprojekte gerade auch auf St. Pauli alteingesessene
       Bewohner unter Druck setzen, ist es nur konsequent, an den Tatorten der
       Gentrifizierung protestieren zu wollen.
       
       Umso weniger ist es vertretbar, dass die Polizei-Granden in der
       Versammlungsbehörde versuchen, diesen Aufschrei zu behindern - man könne
       die Sicherheit von Objekten wie den Tanzenden Türmen oder dem
       Astra-Hochhaus nicht garantieren.
       
       Es gibt nun mal im Grundgesetz das Recht auf Versammlungsfreiheit: Es
       garantiert den Bürgern, selbst zu bestimmen, wann und wo sie demonstrieren
       wollen. Dieses Grundrecht muss ein höheres Gut sein als die bloße
       Möglichkeit, eine Hausfassade könnte mit Farbe bekleckst werden.
       
       25 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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