# taz.de -- Freiheit für Junge-Welt-Chef: Fackeln für den Frieden
       
       > "Junge Welt"-Chef vom Gericht freigesprochen. Er hatte Rede des
       > Ex-RAF-Mitglieds Inge Viett abgedruckt, in dem Anschläge auf Armee
       > gerechtfertigt wurden.
       
 (IMG) Bild: Nicht untergekriegt: Tageszeitung "Junge Welt"
       
       Der Chefredakteur der Tageszeitung Junge Welt, Arnold Schölzel, ist vom
       Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen worden. Das Amtsgericht
       Tiergarten kam am Mittwoch zu dem Ergebnis, dass Schölzel als
       Verantwortlicher im Sinne des Presserechts nicht rechtswidrig gehandelt
       habe, als er im Januar 2011 den Abdruck einer Rede der ehemaligen
       RAF-Angehörigen Inge Viett nicht verhindert hatte. Viett hatte in einer
       Passage die Zerstörung von Bundeswehrausrüstung durch Brandstiftung als
       legitimes Mittel eines militanten Pazifismus' gerechtfertigt.
       
       In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es, Schölzel habe durch die
       Veröffentlichung zwar eine zur Störung des öffentlichen Friedens geeignete
       Straftat gebilligt, das Informationsrecht der Öffentlichkeit wiege aber
       schwerer. Viett habe die gedruckte Rede wenige Tage später in identischem
       Wortlaut öffentlich gehalten. Daher sei der Vorabdruck ebenso wie die
       Berichterstattung über die Veranstaltung durch die Pressefreiheit gedeckt.
       
       Die Junge Welt hatte am 4. Januar 2011 vorab den vollständigen Text von
       Viett gedruckt, ohne diesen zu kommentieren. Am 8. Januar 2011 löste ihr
       öffentlicher Vortrag im Rahmen der von der Zeitung initiierten jährlichen
       Rosa-Luxemburg-Konferenz eine Kontroverse aus: Viett sprach dort als
       Teilnehmerin der abschließenden Podiumsdiskussion, an der auch die
       Bundeschefin der Linkspartei, Gesine Lötzsch, teilnahm. In ihrem Vortrag
       analysierte die radikal linke Aktivistin das revolutionäre Potenzial linker
       Ideologie und kritisierte die bürgerliche Gesellschaftsordnung. In diesem
       Zusammenhang formulierte sie auch die strafrechtlich beanstandete Passage:
       "Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung
       abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im
       Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und
       Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei
       Polizeiattacken etc."
       
       Schölzels Anwalt hatte vor dem Urteil ausführlich erklärt, warum es seiner
       Ansicht nach gar nicht zu einer Anklage hätte kommen dürfen: So sei
       Schölzel nicht als Verantwortlicher bestimmbar, Viett kein
       Redaktionsmitglied der Jungen Welt und ihre Aussage als Meinungsäußerung zu
       bewerten. Diese habe die Zeitung im Sinne des Informationsauftrages der
       Presse nur wiedergegeben.
       
       2 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dennis Drögemüller
       
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