# taz.de -- Nebentätigkeiten von Professoren: Ein unerforschtes Feld
       
       > Nebentätigkeiten von Professoren werden in Deutschland kaum überwacht.
       > Die Wissenschaft setzt auf Selbstkontrolle - doch die kommt selten vor.
       
 (IMG) Bild: Professor bei der Vorlesung: Welche anderen Arbeitgeber hat er?
       
       BERLIN taz | Er schrieb für die Atomlobby, das Geld floss an die Frau.
       Fälle wie der des [1][Berliner Professors Joachim Schwalbach] bringen die
       Wissenschaft in Verruf. Wie einfach können Professoren in die eigene Tasche
       wirtschaften? Und wer kontrolliert die Nebengeschäfte? Die Antwort darauf
       ist nicht einfach.
       
       Rund 40.000 ProfessorInnen arbeiten an Deutschlands Universitäten. Für die
       allermeisten von ihnen gilt: Neben ihren akademischen Pflichten dürfen sie
       auch Zusatzgeschäfte tätigen. Wann ein Wissenschaftler diese
       Nebentätigkeiten anzeigen oder genehmigen lassen muss, das regeln die
       einzelnen Bundesländer verschieden.
       
       Im Allgemeinen müssen Akademiker anzeigen, wenn Sie mit den Interessen der
       Universität in Konflikt geraten könnten oder ein Teil ihrer Arbeitszeiten
       für Fremdaufträge beansprucht wird. Wie viel sie dabei verdienen, ist egal.
       
       Formal werden die Nebentätigkeiten durch die Universitäten kontrolliert. Ob
       und wie sie dies tun, ist für die Öffentlichkeit kaum nachzuvollziehen.
       Daten darüber gibt es keine.
       
       "Es ist eine der unmittelbaren Folgen der Wissenschaftsfreiheit, dass
       Professoren sehr frei entscheiden können, wie sie forschen und wofür und
       für wen sie ihre Expertise einsetzen", sagt Frank Stäudner, Sprecher beim
       wirtschaftsnahen Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. "Die
       Kontrolle stößt faktisch sehr schnell an ihre Grenzen, wo jemand von außen
       bewerten soll, ob es sich um wissenschaftliche Gutachten oder
       Gefälligkeitsgutachten handelt."
       
       Und so setzt die akademische Welt auf Selbstkontrolle: "Für
       Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler steht ihr Ruf auf dem Spiel, wenn
       sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis nicht einhalten", sagt die
       Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel. "Dieses
       Prinzip und unser Recht schützen nicht vor dem Fehlverhalten Einzelner,
       sehr wohl aber vor einer Fehlentwicklung der Wissenschaft insgesamt."
       
       ## Nur 52 Meldungen an Ombudsstelle
       
       Stefan Hornbostel ist Leiter des Instituts für Forschungsinformation und
       Qualitätssicherung (iFQ) an der Humboldt-Universität Berlin, das sich mit
       der Qualität wissenschaftlicher Forschung in Deutschland beschäftigt. "Es
       ist relativ selten, dass man Leuten nachweisen kann, dass ihre Publikation
       etwa wegen grober inhaltlicher Auslassungen ein Gefälligkeitsgutachten ist.
       Die Grauzone ist da ziemlich groß."
       
       Besonders in Bereichen, wo es um viel Geld gehe, seien Gefälligkeitsstudien
       häufiger anzutreffen. Dazu zählten etwa die Lebenswissenschaften, wo es um
       Patente gehe, oder Gutachten für die Wirtschaft, "wo Juristen und
       Wirtschaftswissenschaftler als ,neutrale', sozial anerkannte Personen in
       Lobbystrategien mitwirken."
       
       Hornbostel fordert eine stärkere Verpflichtung auf wissenschaftliche
       Transparenz: "So wie es große Zeitschriften praktizieren, die von ihren
       Autoren verlangen, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen."
       
       Der Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi) ist dennoch skeptisch:
       "Dass in privaten Auftragsgutachten die Interessen des Auftraggebers
       antizipiert und auf diese hin formuliert und interpretiert werden, ist nach
       meiner Einschätzung eher die Regel als die Ausnahme", sagt
       BdWi-Geschäftsführer Torsten Bultmann. Er sieht die Ursache für den Hang
       zum Zusatzeinkommen in der "zunehmenden Angewiesenheit auf private
       Mittelgeber, weil die öffentliche Finanzierung der Wissenschaft rückläufig
       ist".
       
       Einen Beitrag zur Selbstkontrolle soll die "Ombudsstelle für die
       Wissenschaft" leisten. Doch 2010 wurden dort gerade mal 52 Fälle gemeldet.
       Nur sechsmal ging es um den Vorwurf der Datenmanipulation, sechsmal gab es
       Hinweise auf "Unredlichkeiten in Begutachtungsverfahren". Der Rest bleibt
       im Dunkeln.
       
       7 Nov 2011
       
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