# taz.de -- Kommentar Urteil US-Soldat: Richter gegen Imageschaden
       
       > Die strengen Urteile gegen US-Soldaten, die aus reiner Lust in
       > Afghanistan Zivilisten töteten, sind gerechtfertigt. Aber die Richter
       > handelten aus Gründen der Imagepflege.
       
       Angehörige einer US-Militäreinheit haben 2010 in Afghanistan Zivilisten aus
       reiner Mordlust umgebracht. Später haben sie die Leichen als im Gefecht
       getötet getarnt. Die strengen Urteile, die das Militärgericht nun über die
       Täter verhängte, sind angesichts dieser Taten gerechtfertigt. Für die
       Möglichkeit, dass Anführer Calvin Gibbs schon nach zehn Jahren wieder
       freikommen könnte, gilt das mit Sicherheit nicht.
       
       Die Militärrichter hatten allerdings auch gar keine andere Möglichkeit, als
       durch drakonische Strafen zu signalisieren, wie unakzeptabel das
       mörderische Verhalten der Angeklagten ist. Eine Armee, die in dieser
       Situation und bei dieser - bereits öffentlich gewordenen - Beweislage in
       den Geruch geraten würde, seine Leute zu decken, würde jede Legitimation
       verlieren.
       
       Das jedenfalls sollte man denken. Stimmt aber nicht. Erstaunlich unbeachtet
       von der Welt- und nahezu komplett ignoriert von der US-amerikanischen
       Öffentlichkeit hatte Wikileaks im November 2010 eine große Tranche geheimer
       US-Dokumente aus dem Irakkrieg veröffentlicht. Und die zeigten genau das:
       eine Armee, die immer wieder entweder selbst in schwere Vergehen an
       Zivilisten verwickelt ist oder bewusst wegsieht, wenn solche Taten von
       Verbündeten begangen werden. Im Vergleich zu den Verbrechen, die damals
       öffentlich wurden, sind die jetzt vor dem Militärgericht verhandelten Morde
       unbedeutende Einzelfälle. Doch nichts geschah.
       
       Geschadet hat das der US-Armee nicht. Offenbar gibt es ein
       nichtproportionales Verhältnis zwischen Verbrechen und Imageschaden, ein
       stimmiges allerdings zwischen Imageschaden und Militärjustiz: Je größer die
       öffentliche Aufregung, desto härter die Urteile - jedenfalls dann, wenn
       sich die Anklagen auf die unteren Ränge beschränken lassen. Mit fairer
       Rechtsprechung hat das nichts zu tun.
       
       11 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Pickert
       
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