# taz.de -- Kommentar verweigerte Integration: Kinder dritter Klasse
       
       > Ob die Flüchtlingskinder in Horst die Schule besuchen oder nicht, ist in
       > der selbst ernannten "Bildungsrepublik Deutschland" nicht wichtig.
       
 (IMG) Bild: Schulpflichtig aber keine Möglichkeit zum Schulbesuch: Kinder im Flüchtlingslager Horst
       
       Den Umgang mit "Schulabsentismus" hat die Hamburger Bildungsbehörde in
       einer 40-seitigen Handreichung für LehrerInnen geregelt. Der "Absentismus"
       ist "Ausdruck einer sozialen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen",
       heißt es da. Er sei deshalb "unnachgiebig zu verhindern" und "konsequent zu
       ahnden". Die dazu vorgesehenen "Eskalationsstufen" - bis hin zu
       Zwangsmaßnahmen - beginnen laut Vorschrift "spätestens unmittelbar nach der
       ersten großen Pause" eines Fehltages.
       
       Für die Flüchtlingskinder in Horst gelten andere Regeln. Ob sie eine Schule
       besuchen oder nicht, das ist in der selbst ernannten "Bildungsrepublik
       Deutschland" nicht wichtig. Denn sie gehören nach Auffassung der
       herrschenden Politik gar nicht dazu. Und das soll möglichst so bleiben.
       
       Die Hamburger SPD redet viel von "Teilhabe", "Zukunftsinvestition" und
       "Kraftanstrengungen", wenn es um Bildung geht. In die Zukunft von
       Flüchtlingskindern investiert sie nicht.
       
       Es ist nicht nachvollziehbar, dass es bei gutem Willen in einer der
       reichsten Städte Europas nicht möglich sein soll, Wohnraum für einige
       Hundert Familien zu finden oder zu schaffen, die in der Nähe einer Schule
       liegen. Keine äußere Notwendigkeit zwingt den Senat, sie im übernächsten
       Bundesland ins Nirgendwo auszuquartieren: Es ist der Wille, um die
       Unerwünschten herum so viele Barrieren zu ziehen wie möglich.
       
       17 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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 (DIR) Schulpflicht: Die unsichtbaren Kinder von Horst
       
       Trotz eines eindeutigen Schulgesetzes sind Familien mit schulpflichtigen
       Kindern nach wie vor im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern
       untergebracht. Eine Schule gibt es dort nicht, auch keinen Bus.