# taz.de -- Norwegischer Attentäter: Breivik für unzurechnungsfähig erklärt
       
       > Zwei Rechtspsychiater haben den norwegischen Attentäter Breivik für nicht
       > schuldfähig erklärt. Die Gutachter führten 13 Gespräche mit Breivik, der
       > in Oslo und Utøya 77 Menschen tötete.
       
 (IMG) Bild: Unter Bewachung: Anders Behring Breivik wird im Polizeiwagen überführt.
       
       OSLO dpa | Der Norweger Anders Behring Breivik kann für die Tötung von 77
       Menschen wahrscheinlich nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
       werden. Die Staatsanwaltschaft in Oslo bestätigte am Dienstag, dass zwei
       Rechtspsychiater den 32-Jährigen Massenmörder für unzurechnungsfähig
       erklärt haben. Ihre Schlussfolgerung nach mehrmonatigen Untersuchungen ist
       für das Gericht nicht bindend, gilt aber als zentrale Weichenstellung für
       das ab April geplante Gerichtsverfahren.
       
       Breivik hatte am 22. Juli zuerst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel
       gezündet. Dabei starben acht Menschen. Etwa zwei Stunden später begann er
       auf der kleinen Insel Utøya, Jagd auf Teilnehmer eines sozialdemokratischen
       Jugendlagers zu machen. Im Laufe einer Stunde tötete er 69 Menschen. Die
       meisten von ihnen waren Jugendliche.
       
       Unmittelbar vor Überreichung des Gutachtens bei Gericht sagte der
       beteiligte Psychiater Torgeir Husby, seine Mitautorin Synne Sørheim und er
       selbst seien nicht im Zweifel über die Schlussfolgerung gewesen. Beide
       hatten 13 Gespräche mit dem Attentäter geführt, alle Polizeiverhöre per
       Video studiert und auch Breiviks Mutter interviewt. Ihr Gutachten umfasst
       243 Seiten.
       
       Bei einer Gerichtsentscheidung auf Zurechnungsfähigkeit beträgt die
       Höchststrafe für Mord in Norwegen 21 Jahre. Sollte Breivik für nicht
       zurechnungsfähig erklärt werden, kann das Gericht ihn auf unbestimmte Zeit
       zwangsweise in eine geschlossene Psychiatrie einweisen. Die Einweisung muss
       alle drei Jahre überprüft werden.Der Beginn des Gerichtsprozesses ist für
       den 16. April 2012 geplant.
       
       29 Nov 2011
       
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