# taz.de -- Kommentar Bernd Althusmann: Note sechs, setzen!
       
       > Althusmanns Arbeit hat zwar Mängel, ist aber kein Plagiat, findet die Uni
       > Potsdam. Ein Schüler würde bei solchem Verhalten vermutlich mit der Note
       > "Sechs" bestraft.
       
       Seit Donnerstag gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Karl
       Theodor zu Guttenberg (CSU) und Bernd Althusmann (CDU): Der
       Ex-Verteidigungsminister und der derzeit oberste Bildungspolitiker haben
       eine Doktorarbeit geschrieben, beide haben weite Teile der Arbeit von
       anderen abgeschrieben. Aber während Guttenberg versucht hat, mit Vorsatz zu
       täuschen, hat Althusmann nach Angaben der Kommission „gutgläubig“
       gehandelt. Guttenberg war Job und Titel los, Althusmann behält beides. Ist
       das gerecht?
       
       Formal fand die achtköpfige Kommission der Universität Potsdam, die
       Althusmanns Arbeit prüfte, zwar Mängel von erheblichem Gewicht, hat aber in
       der Summe kein schweres wissenschaftliches Fehlverhalten erkannt. Der
       niedersächsische Kultusminister hat Gedanken vor allem von anderen
       zusammengeborgt, hat Sekundärliteratur zitiert und die darin aufgeführten
       Primärquellen mit übernommen. Vermutlich ohne sie gelesen zu haben.
       
       Aber das alles reichte eben nicht aus, um Althusmann den Raub geistigen
       Eigentums vorzuwerfen, zumal sich keiner der zitierten Autoren von
       einschlägigen Übersichtswerken beschwert hatte.
       
       Doch legt man nicht den rechtlichen, sondern den vom Wissenschaftsrat
       formulierten Maßstab an die Arbeit an, nämlich den, dass eine Doktorarbeit
       nur dem Zweck diene, neue Erkenntnisse zu produzieren, dann wäre Althusmann
       durchgefallen. Die gedankliche Eigenleistung ist karg, schon 2007, vor
       Bekanntwerden der Vorwürfe, war seine Arbeit nur mit "rite" bewertet
       worden, der für das Bestehen gerade noch ausreichenden Note.
       
       Eine missglückte Promotion ist an sich nichts Verwerfliches. Pikant ist
       jedoch, dass jemand, der in seiner Doktorarbeit in hohem Maße gegen gute
       wissenschaftliche Praxis verstößt, im Beruf gerade Präsident der
       Kultusminsterkonferenz ist, die über Qualitätsstandards in Schulen,
       Hochschulen und in der Berufsausbildung wacht.
       
       Das sollte sich ein Schüler mal trauen: in seinem Aufsatz vom Banknachbarn
       abschreibem und das als Fußnote vermerken. Dann wird er
       höchstwahrscheinlich - trotz Gutgläubigkeit - mit der Note „sechs“
       bestraft, den Aufsatz dürfte er vermutlich noch einmmal schreiben.
       
       Althusmann, der seinen Doktortitel behalten will, ist als KMK-Präsident
       nicht mehr glaubwürdig.
       
       1 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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