# taz.de -- Prozess wegen Menschenhandels und Zuhälterei: Ex-Bandido-Boss hinter Gittern
       
       > Wegen Menschenhandels und Zuhälterei muss der Ex-Bandido-Chef von
       > Neumünster ins Gefängnis. Nach einer Abmachung vor Gericht gestand er -
       > und wird Schmerzensgeld zahlen.
       
 (IMG) Bild: Stammkundschaft: Mitglieder der Bandidos werden vor einem Prozess am Kieler Landgericht durchsucht.
       
       HAMBURG taz | Fünf Jahre lang hat er sie zur Prostitution gezwungen, schwer
       misshandelt und abkassiert. Im Bordell überwachte er sie, per Video und
       Telefon, einen "Aufpasser" sowie vermeintliche Freier, die ihm als
       Informanten dienten. Sie musste schweigen, gegenüber allen Männern und den
       meisten Frauen. Über ihr Konto und ein Schließfach hatte er die Vollmacht.
       
       Es klingt wie moderne Sklaverei, was da seit Juni vor dem Kieler
       Landgericht verhandelt wurde. Des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung,
       der Zuhälterei und Körperverletzung sowie der schweren Körperverletzung
       angeklagt war Meick Andreas K., ehemaliger Bandido-Chef von Neumünster. Am
       Montag wurde er in zwei verschiedenen Verfahrenskomplexen zu vier Jahren
       und drei Monaten Haft verurteilt.
       
       Es war das Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das
       Besondere an der Straffindung: Gericht, Ankläger, Nebenklägerin und
       Verteidigung hatten bereits während des Prozesses abgemacht, die Haftstrafe
       werde nicht höher als fünf Jahre und vier Monate ausfallen. Das sollte den
       48-Jährigen zu einem Geständnis bewegen. Er gestand am 19. Verhandlungstag
       - und verpflichtete sich, dem heute 29-jährigen Opfer mindestens 10.000
       Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Weitere zivilrechtliche Ansprüche für das
       Opfer entfallen.
       
       Für Gerichtssprecher Sebastian Brommann stellen solche Abmachungen während
       des Prozesses eine "Arbeitserleichterung für das Gericht" dar. Allerdings
       falle die Strafobergrenze desto höher aus, je später der Angeklagte
       gestehe. "Es ist", sagt Brommann, "eben eine Art Geben und Nehmen."
       
       Meick Andreas K. gestand auch eine Straftat gegen einen Hells Angel: Den
       hatte er 2009 zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt. Unmittelbar
       zuvor hatte der damalige Flensburger Hells-Angels-Chef einen Bandido auf
       der Autobahn 7 derart bedrängt, dass dieser auf seinem Motorrad schwer
       verunglückte. Seit April 2010 sind die Bandidos Neumünster und die Hells
       Angels Flensburg verboten.
       
       Katrin Seis-Acil, Anwältin des Opfers, möchte weder zum Urteil noch zur
       Höhe des Schmerzensgeldes Stellung nehmen - aus Gründen des
       Persönlichkeitsschutzes, wie sie sagt. Das Opfer befindet sich im
       Zeugenschutzprogramm, unter anderem Namen an einem anderen Ort. "Du gehörst
       mir. Du bist mein Eigentum", soll Meick Andreas K. gesagt haben. Und: "Ich
       zerschneid dir das Gesicht und versenk dich in der Förde." 2005 hatte sie
       begonnen, für ihn anzuschaffen, in Kiel, Nürnberg und Hamburg. Dort konnte
       sie 2009 fliehen.
       
       K. bleibt jetzt hinter Gittern, eine Bewährungsstrafe kommt nach Aussage
       des Gerichts nicht in Betracht - aufgrund der zahlreichen Vorstrafen des
       Verurteilten.
       
       5 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Emilia Smechowski
       
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