# taz.de -- was fehlt ...: ... Bushido
       
       > Der Berliner Rapper hat am Dienstag einen Gerichtstermin. Er soll einen
       > Mitarbeiter des Ordnungamtes beleidigt haben. Hingehen will er nicht.
       
 (IMG) Bild: Meine Frau, mein Baby – und jetzt auch meine Villa: Nur Denkmalschutz kommt nicht in Bushidos Wortschatz vor.
       
       Jetzt hätte der Rümpel-ich hab-mich-jetzt-gebessert-Rapper und
       Bambi-Preisträger die Möglichkeit gehabt für seine früheren Fehler gerade
       zu stehen und Deutschland zu zeigen, dass er ein Vorbild ist.
       
       Doch zu seinem Gerichtstermin wegen Beleidigung will Bushido nicht gehen.
       Im Oktober vergangenen Jahres soll er in Berlin einen Mitarbeiter des
       Ordnungsamtes als "Idioten" beschimpft haben, weil dieser ihm ein Knöllchen
       geschrieben hat. Es ging um 15 Euro, die Bushido hätte locker machen
       müssen. Nachdem der Ordnungshüter sich beleidigt fühlte und Anzeige
       erstattete, erließ ein Gericht einen Strafbefehl in Höhe von 21.000 Euro.
       Bushido legte Widerspruch ein.
       
       Eine Gerichtsverhandlung im Juni platzte, weil Bushido sich krank gemeldet
       hatte. Nun kommt es zum erneuten Gerichtstermin, an dem er allerdings nicht
       teilnehmen muss. Die Richterin hatte den 33-jährigen Rapper vom Erscheinen
       befreit. Grundsätzlich muss zwar jeder Angeklagte persönlich zu seinem
       Strafprozess antreten, es gibt jedoch Ausnahmen. Bushido hatte sich gegen
       ein Strafbefehl gewehrt. Wenn das Gericht in solchen Fällen auf Anwesenheit
       verzichtet, kann ein Anwalt die Interessen wahrnehmen. (dpa/bb)
       
       19 Dec 2011
       
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