# taz.de -- Hochschule: Studierende leiden nicht genug unter dem Master
       
       > Studentische Initiative will rechtlichen Anspruch auf einen
       > Masterstudiengang für Bachelor-AbsolventInnen durchsetzen.
       
 (IMG) Bild: Erst den Gesetzentwurf lesen , dann unterschreiben.
       
       Dutzende Studierende laufen durch das Foyer des Grimm-Zentrums der
       Humboldt-Universität (HU) in Mitte. Die meisten wollen in die
       Unibibliothek. Alexander Klute und Mathias Bartelt sind an diesem
       Adventssonntag wegen etwas anderem hier: Sie sitzen an einem Tisch, vor
       ihnen ein Laptop und mehrere Unterschriftenlisten. Zwei Zettel, grafisch
       angelehnt an ein Ortseingangsschild und den Protest gegen Stuttgart 21,
       zeigen das Vorhaben: "Volksbegehren - Freie Zulassung zum Masterstudium".
       
       "Die Idee entstand nach den Bildungsprotesten 2009", erzählt Klute. Der
       40-Jährige ist einer der fünf Initiatoren des Volksbegehrens. Er selbst hat
       Geschichte und Englisch auf Lehramt studiert und sein Staatsexamen bereits
       hinter sich. Nun empfinde er eine innere Verpflichtung, die vergleichsweise
       komfortablen Studienbedingungen wiederherzustellen, von denen er profitiert
       habe - vor der Einführung des Bachelor-Master-Systems vor gut fünf Jahren.
       Die heute bestehenden Zulassungsbeschränkungen seien Teil des Bildungs- und
       Sozialabbaus, erklärt Klute. "Wenn man Leuten den Bachelor ermöglicht, muss
       man ihnen auch den Master ermöglichen." Es ist eine der Kernforderungen der
       meist im Herbst aufflackernden Bildungsproteste der vergangenen Jahre.
       
       Der Weg der Initiative, diesen Wunsch umzusetzen: ein Volksbegehren und
       letztlich ein Volksentscheid. Ihr Gesetzentwurf sieht für Berliner
       Bachelor-AbsolventInnen einen rechtlichen Anspruch auf den
       Masterstudiengang an derselben Hochschule vor. Das Land soll den Unis die
       erforderlichen Mittel für eine Erweiterung der Studienplatzkapazitäten
       bereitstellen. Laut amtlicher Kostenschätzung würde sich ein Zusatzbedarf
       von jährlich 175 Millionen Euro ab dem dritten Jahr ergeben. Derzeit
       investiert Berlin jährlich 1,5 Milliarden Euro in die Hochschulen.
       
       In einem ersten Schritt braucht die Initiative 20.000 Unterschriften. Erst
       dann wird das Volksbegehren eingeleitet. Unterschreiben dürfen nicht nur
       die rund 140.000 Berliner Studierenden, sondern alle wahlberechtigten
       BerlinerInnen. Sind 20.000 gültige Unterschriften zusammengekommen, müssen
       in einem zweiten Schritt 7 Prozent aller Wahlberechtigten - also etwa
       170.000 - unterschreiben. Erst dann käme es zu einem Volksentscheid an der
       Wahlurne und damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, wie zuletzt
       (erfolgreich) geschehen bei der Initiative zur Offenlegung der Berliner
       Wasserverträge.
       
       "Das Angebot entspricht dem Interesse, das belegen Umfragen", sagt Klute.
       Doch richtig gut läuft es nicht. Im Mai hat die Initiative erstmals
       begonnen, Unterschriften zu sammeln. Bis Mitte November fanden sich
       allerdings nur 1.747 UnterstützerInnen. Da die nötigen 20.000
       Unterschriften innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden müssen, hat die
       Initiative nun einen Neustart ausgerufen. Das ganze Wintersemester soll
       dazu genutzt werden.
       
       Maja-Lisa kommt an den Tisch und liest sich den Gesetzentwurf durch. Dann
       unterschreibt sie. Sie selbst studiere an der HU Philosophie und Englisch
       im Bachelor-Studiengang. Warum so wenige ihrer KommilitonInnen
       unterschreiben? "Ich glaube, dass viele Menschen zu unaufgeklärt sind über
       ihre Möglichkeiten und auch über die Probleme an den Universitäten." Klute
       bedankt sich für die Unterschrift.
       
       Neben ihm sitzt Mathias Bartelt. Er studiert an der Freien Universität
       (FU), an der vor dem laufenden Semester auf 2.250 Masterplätze rund 5.000
       BewerberInnen kamen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllten. Für Bartelt
       war das bereits jahrelang absehbar. Warum dennoch nicht genügend
       Unterschriften zusammenkommen, können er und Klute sich nicht erklären.
       
       Vielleicht liegt es daran, dass auch die Studierendenausschüsse und die
       meisten Hochschulgruppen das Volksbegehren nicht unterstützen. "Man muss
       von Sabotage sprechen", sagt Klute und erzählt von der studentischen
       Vollversammlung am 16. November an der FU. An diesem Tag habe die
       Sitzungsleitung seinen Antrag auf Unterstützung des Volksbegehrens durch
       die Studierenden nicht zugelassen. Erst zwei Wochen später sei ein
       Stimmungsbild erstellt worden, jedoch keine verbindliche Abstimmung. "Unser
       Antragsrecht wurde verletzt", empört sich Klute. Der Antrag sei nur deshalb
       nicht zugelassen worden, weil der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
       der FU dagegen sei. Dessen hochschulpolitische Referentin, Anne Schindler,
       sieht das anders: "Der Antrag ist nicht böswillig hinten heruntergefallen."
       Es habe insgesamt schlicht zu viele Anträge gegeben. Zudem stelle sich der
       AStA nicht gegen die Initiative. Er hätte vielmehr "solidarisch Kritik
       geübt" und Punkte genannt, die er problematisch findet.
       
       Der Referent_innenrat der HU wird deutlicher. "Wir unterstützen das
       Volksbegehren nicht, weil es eine antiemanzipatorische Stoßrichtung hat",
       erklärt Gerrit Aust. So privilegiere der Gesetzentwurf Berliner
       StudentInnen und benachteilige BewerberInnen aus anderen Bundesländern.
       "Wir würden uns eine kleine Elitegesellschaft bauen", so Aust. Eine massive
       Erhöhung der Masterkapazitäten sei der bessere Weg. Ganz davon abgesehen,
       dass man noch mal komplett über das Bachelor-Master-System nachdenken
       müsse.
       
       Klute besteht indes darauf, dass auch der Gesetzentwurf eine Erhöhung der
       Masterkapazitäten sowohl für BewerberInnen aus Berlin als auch für
       diejenigen aus anderen Bundesländern vorsieht. Außerdem sei Bildung
       Ländersache, weshalb eine Veränderung nur auf diesem Weg gehe. "Wir hoffen
       so auf eine Initialzündung für die anderen Bundesländer", sagt Klute.
       Bedenken, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig sei, weil er
       BerlinerInnen bevorzuge, teilt er nicht: "Selbst wer diese Bedenken hat,
       sollte unterschreiben. Wenn wir die 20.000 Unterschriften zusammen haben,
       entscheidet das Verfassungsgericht und dann haben wir Rechtssicherheit. Es
       gibt keinen Grund für vorauseilenden Gehorsam." Für den Fall, dass die
       20.000 Unterschriften nicht zusammenkommen, zeichnet Klute ein düsteres
       Bild. "Dann werden die Politiker sagen, dass die Studenten kein Interesse
       daran haben und das Bachelor-Master-System im Großen und Ganzen in Ordnung
       ist."
       
       Im Grimm-Zentrum ertönt eine Durchsage, die darauf hinweist, dass die
       Bibliothek in wenigen Minuten schließt. Klute und Bartelt packen ihre
       Sachen zusammen. In drei Stunden haben sie acht Unterschriften gesammelt.
       Künftig wollen sie jeden Sonntag von 15 bis 18 Uhr hier sein. Auch für die
       anderen Universitäten soll es bald regelmäßige Termine geben.
       
       19 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Wyrembek
       
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