# taz.de -- was fehlt ...: ... die Leine
       
       > Gute Nachrichten für Hundebesitzer. Herrchen kann seiner Bellmaschine
       > auch nach dem Ableben ganz nahe sein. In New York dürfen beide auf
       > Tierfriedhöfen verscharrt werden.
       
       Hundehalter im US-Bundesstaat New York atmen auf. Sie können sich künftig
       da verbuddeln lassen, wo der Hund begraben ist. Wer aber neben seinem
       vierbeinigen Flohsack bestattet werden will, muss die Auflagen der
       zuständigen Friedhofsverwaltung beachten.
       
       Särge sind auf dem Tierfriedhof verboten. Will der Hundebesitzer bei den
       Würmern Gassi gehen, muss er sich also vorher verbrennen lassen. Ein
       kleiner Tribut für den, der seinen treuherzigen Kotwerfer wirklich liebt.
       
       Leider, leider dürfen die Friedhofsbetreiber mit dieser originellen
       Dienstleistung nicht werben, nicht einmal Geld dürfen sie damit verdienen -
       schade eigentlich. PL
       
       20 Dec 2011
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) was fehlt ...: ... Berührungsängste
       
       China hat eine Online-Wache für reumütige Kriminelle eingerichtet. Wer den
       "Antrag auf Selbstauslieferung" abschickt, erwartet wohl eine
       Strafmilderung.