# taz.de -- Wohnungsbau: Wo der Hammer hängt
       
       > Die Finanzbehörde soll Grundstücke eigentlich an den vergeben, der das
       > beste Konzept hat. Bisher ist sie dieser Vorschrift aber nur
       > unvollständig nachgekommen.
       
 (IMG) Bild: Höchstgebotsverfahren oder nicht? Die Linke sagt so, die Finanzbehörde so.
       
       Die Finanzbehörde ist den von Schwarz-Grün festgelegten Vergaberegeln für
       städtische Grundstücke nur eingeschränkt gefolgt. Wie Kleine Anfragen der
       Fraktionen der Linken und der GAL ergaben, hat die Behörde zwar nur in der
       Minderzahl der Fälle allein aufs Geld geschaut. Die vorgegebenen
       Qualifizierungskriterien wurden aber oft nicht eingehalten.
       
       Das Höchstgebotsverfahren habe es "im vergangenen Jahrzehnt
       gemeinwirtschaftlichen und genossenschaftlichen Bauträgern massiv
       erschwert, günstiges Bauland für den Bau preiswerter Mietwohnungen zu
       erwerben", kritisiert Heike Sudmann von der Linken in der Bürgerschaft. Um
       das zu ändern, hatte der schwarz-grüne Senat im Mai 2009 festgelegt, dass
       Grundstücke in der Regel nicht mehr im Höchstgebotsverfahren verkauft
       werden sollten. Stattdessen sollte das Konzept der Käufer bei der
       Entscheidungsfindung mit 70 Prozent gewichtet werden.
       
       Die Gegenüberstellung von Vergaben im Höchstgebotsverfahren und im
       Konzeptverfahren, die für die Linke erstellt wurde, erweckt den Eindruck,
       es hätte sich einiges bewegt: 2009 wurde ein Grundstück im
       Höchstgebotsverfahren und sechs wurden im Konzeptverfahren vergeben; 2010
       lag das Verhältnis bei zwei zu 13, 2011 bei fünf zu 14. Wie stark die
       Konzepte der Käufer dabei durchschlugen, ist allerdings ungewiss.
       
       Jedenfalls wurde die "30 Prozent Preis/70 Prozent Konzept"-Regel des
       Wohnungsbauentwicklungsplans nur bei sechs Vergaben eingehalten, wie der
       Senat auf eine konkrete Nachfrage der GAL mitteilte. Und bei der
       Konzeptbeurteilung wiederum spielten vielerlei Kriterien wie "energetisches
       Konzept", "Belastbarkeit des Finanzierungskonzepts", "Denkmalschutz" und
       "Wohnungsgrundrisse" eine Rolle - nur einmal aber der "Anteil an
       öffentlichem Mietwohnungsbau".
       
       Das sei besonders ärgerlich, weil "innerhalb des Konzepts die Entstehung
       von bezahlbarem Wohnraum das entscheidende Kriterium ist", wie der
       Bürgerschaftsabgeordnete Andy Grote von der SPD sagt. Sein Kollege Olaf
       Duge von der GAL sieht das ähnlich. Beide bewerten die Bilanz des
       Umsteuerns als enttäuschend. Die 70-30-Regel sei nicht zuletzt aufgrund der
       Erfahrungen der Bezirksversammlungen eingeführt worden, die über
       Bauvorhaben vor Ort zu entscheiden haben. "Wir sahen immer nur die
       Euro-Stücke in den Augen der Investoren", erinnert sich der Wandsbeker
       Ex-Bezirksfraktionschef Duge.
       
       Anscheinend sei die Finanzbehörde nonchalant mit den Vorgaben umgegangen,
       stellt Grote fest. Das könne so nicht bleiben, auch wenn es Fälle gebe, in
       denen die Konzeptvergabe nicht anwendbar sei. Mit Bezug auf die 70-30-Regel
       und den sozialen Wohnungsbau sagt er: "Das ist eine Beschlusslage der
       Bürgerschaft und ich erwarte, dass das Immobilienmanagement sich daran
       hält."
       
       Die Finanzbehörde gibt sich verwundert: "Konzeptausschreibungen waren auch
       in der Vergangenheit immer schon die Regel", sagt ihr Sprecher Daniel
       Stricker. Wohnbauflächen würden eigentlich nie zu Höchstpreisen verkauft.
       
       20 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahlen
       
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