# taz.de -- Gericht korrigiert eigenes Urteil: Protest gegen Rechts doch rechtmäßig
       
       > Kein "polizeilicher Notstand": Das Verwaltungsgericht Hannover erklärt
       > das Verbot einer Demonstration gegen rechtsextremen "Trauermarsch"
       > nachträglich für rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Darf nicht an zu wenig Polizisten scheitern: Protest-Demo in Bad Nenndorf.
       
       HANNOVER taz | Das Verbot war rechtswidrig. Das Bürger-Bündnis "Bad
       Nenndorf ist bunt" und der Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) hätten im
       August 2010 in dem niedersächsischen Kurort gegen den sogenannten
       Trauermarsch von Neonazis demonstrieren dürfen. Das hat die 10. Kammer des
       Verwaltungsgerichts Hannover am Mittwochabend nach zweitägiger
       Beweisaufnahme entschieden. Sie korrigierte damit ihr eigenes Urteil aus
       dem vergangenen Jahr.
       
       Damals war in einem Eilverfahren das Verbot bestätigt worden, das der
       Landkreis Schaumburg sowohl über den rechtsextremen Trauermarsch als auch
       über die Proteste dagegen verhängt hatte. Ursula Müller-Kratz,
       Ordnungsdezernentin des Kreises, war von einem "polizeilichen Notstand"
       ausgegangen: Man habe nicht genügend Polizisten zur Verfügung, um beide
       Lager demonstrieren zu lassen.
       
       "Ein polizeilicher Notstand ist nur dann gegeben, wenn nicht genügend
       Polizeikräfte vorhanden sind, um die Lage zu beherrschen", sagte am
       Mittwoch Gerichtssprecherin Antje Niewisch-Lennartz. Das aber wäre durchaus
       möglich gewesen, "wenn man sich Mühe gegeben hätte, Polizeireserven zu
       mobilisieren".
       
       In erneuten Verfahren vernahm das Gericht sieben Zeugen, darunter den
       Vizepräsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Es gelangte zu
       der Einschätzung, dass die damaligen Gefahrenprognosen von
       Inlandsgeheimdienst und Staatsschutz fehlerhaft beziehungsweise nicht
       nachprüfbar gewesen seien. Darin hatte es damals geheißen, neben 250
       militanten autonomen Nationalisten würden auch 500 "gewaltbereite
       Linksextremisten" anreisen und schwere Ausschreitungen provozieren würden -
       von denen sich der DGB obendrein nicht ausreichend distanziere.
       
       In der Tat fand sich die "Gespensterarmee" aus militanten Autonomen, die
       laut Anwohnern prognostiziert worden war, am 14. August 2010 dann nicht in
       Bad Nenndorf ein. Ordnungsdezernentin Müller-Kratz hatte ihre beiden
       Verbotsverfügungen aber ausschließlich auf diese Gefahrenprognose gestützt.
       
       Auch jetzt seien den Richtern viele Akten verschlossen geblieben, so
       Niewisch-Lennartz, "weil sie mit einem Sperrvermerk des Innenministeriums
       versehen sind" und sich auch der stellvertretende Verfassungsschutz-Chef
       dazu nicht geäußert habe.
       
       Während die Kammer des Gerichts damals auf eine Klage der Anmelder hin das
       Verbot des Neonazi-Umzugs lockerte, bestätigte sie im Eilverfahren das
       Demonstrationsverbot für DGB und das Bündnis "Bad Nenndorf ist bunt" -
       ebenfalls unter Berufung auf die vorhergesagten autonomen Krawallmacher.
       Erst das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hob am Vorabend des 13. August das
       Protestverbot auf: Es ließ zumindest eine stationäre DGB-Kundgebung - am
       Stadtrand.
       
       21 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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