# taz.de -- Öffnungszeiten unter der Lupe: Am Sonntag sind alle Kaiser
       
       > Das Urteil gegen die Arbeitszeitregeln bei Kaiser's könnte auch für viele
       > andere Läden Folgen haben: Wer sonntags arbeiten lässt, muss mit
       > Verfahren rechnen.
       
 (IMG) Bild: Wer Sonntags "open" ist, könnte bald Probleme bekommen.
       
       Nach dem Gerichtsurteil gegen die Arbeitszeitregelung bei Kaiser's müssen
       wohl weitere Einzelhändler ihre Öffnungszeiten reduzieren. Die
       Aufmerksamkeit habe erst einmal dem Verhalten der großen Kette Kaiser's
       gegolten, sagte am Donnerstag der Sprecher des Landesamts für Arbeitsschutz
       (Lagetsi), Robert Rath. Nun könnten weitere Einzelfälle geprüft werden,
       etwa kleinere Kiezmärkte, deren Angestellte sonntags arbeiten müssen. Auch
       Sabine Zimmer von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sieht schwierige
       Zeiten auf einige Ladeninhaber zukommen: "Sie werden wahrscheinlich mit der
       jetzigen Rechtssprechung ein Problem kriegen", sagte Zimmer mit Blick auf
       Spätkaufs und Klein-Supermärkte.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Kaiser's in der
       Nacht zu Sonntag so schließen muss, dass um Mitternacht tatsächlich die
       Lichter ausgehen - also niemand mehr in den Sonntag hinein arbeitet. Da
       nach Ladenschluss noch etwa eine halbe Stunde Arbeiten wie Aufräumen und
       Kasse sperren anfallen, kann Kaiser's am Samstag folglich nicht mehr wie
       bisher in vielen Läden bis 24 Uhr offen haben. "Mit dem 12. Glockenschlag
       müssen alle Mitarbeiter nach Hause gehen können", fasste Lagetsi-Sprecher
       Rath zusammen. Die Behörde hatte Kaiser's ein Bußgeld angedroht, sollte es
       die Praxis einer Öffnung bis 24 Uhr am Samstag beibehalten. Dagegen war das
       Unternehmen vor Gericht gezogen. Kaiser's kann gegen die Entscheidung in
       Berufung gehen.
       
       Das Landesamt für Arbeitsschutz ist dem Namen entsprechend für den
       Arbeitsschutz von Angestellten zuständig. Wenn also ein Unternehmer seine
       Beschäftigten am Sonntag arbeiten lässt, muss er mit Ungemach von Seiten
       dieser Behörde rechnen. Der komme auch, kündigte Sprecher Rath an. "Wir
       schreiben einem Unternehmen nicht vor, wie es sich organisieren soll. Aber
       der Sonntag bleibt bis auf die Ausnahmen etwa in Bahnhöfen
       beschäftigungsfrei." Zunächst müsse abgewartet werden, bis das Urteil
       rechtskräftig sei, fügte Zimmer von Ver.di hinzu. Die Gewerkschaft
       unterstützt Mitglieder, kann aber nicht selbst klagen.
       
       Wenn ein Unternehmer eigenständig am Sonntag hinter seiner Geschäftstheke
       stehen möchte, fällt das nicht in den Bereich des Lagetsi, sondern der
       jeweiligen Ordnungsämter. Sie sind dafür zuständig, die Ladenöffnungszeiten
       zu überwachen. Dabei gilt: Ausnahmen gibt es in Bahnhöfen und am Flughafen,
       ansonsten dürfen Einzelhändler nicht öffnen. Der Kampf gegen illegal offene
       Geschäfte ähnelt allerdings einem Kampf gegen Windmühlen, wie der Leiter
       des Ordnungsamts Neukölln bestätigt. "Wir kontrollieren, wir stellen fest,
       aber wir kriegen nicht alle Läden zum Schließen", sagte Horst-Holger
       Kalusa.
       
       Im Bezirk Neukölln gibt es besonders viele Spätkaufs und Mischformen
       zwischen Kiosk, Supermarkt und Gemüseladen. Kalusa schickte seine
       Mitarbeiter zuletzt an Heiligabend sowie an den Weihnachtsfeiertagen auf
       die Straße. Dabei seien Verstöße in zweistelliger Zahl aufgenommen und
       Bußgeldverfahren eingeleitet worden, sagte der Amtsleiter. Wie teuer ein
       Verstoß für Inhaber wird, hänge davon ab, ob der Laden erstmals
       rechtswidrig offen hatte oder der Besitzer ein Wiederholungstäter ist.
       
       Sinnlos seien die Kontrollen keinesfalls, wehrte Kalusa ab. Es gebe
       durchaus lernfähige Einzelhändler. Allerdings zeigt ein Beispiel aus
       Pankow, dass manch einer ganz frivol gegen die Ladenöffnungszeiten
       verstößt: Der Veganersupermarkt in Prenzlauer Berg ("Wir lieben Leben")
       wirbt auf seiner Internetseite damit, sonntags von 8 bis 17 Uhr geöffnet zu
       haben. Das angeschlossene Bistro dürfe offen haben, der Supermarkt sei dann
       eben mit zugänglich, so ein Sprecher auf Nachfrage. Im Bezirks-
       beziehungsweise Ordnungsamt, das für die Überprüfung des Marktes zuständig
       ist, war am Donnerstag niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
       
       29 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kristina Pezzei
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA