# taz.de -- Gesundheit aus der Netzauktion: Drei, zwei, eins... Zahnkrone!!!
       
       > Immer häufiger nutzen Patienten Online-Portale für medizinische
       > Kostenvergleiche. Aber dürfen Gesundheit und ärztliche Leistungen zu
       > Versteigerungsobjekten werden?
       
 (IMG) Bild: Was die neuen Zähne taugen, weiß man immer erst hinterher.
       
       BERLIN taz | "McKrone" würde es für 2.890,00 Euro machen. "DocLichtenberg"
       taxiert sein Angebot auf 2.849,00 Euro. Und "Zahnspezialist" will 2.800,00
       Euro - für zwei Backenzahn-Implantate inklusive Knochenaufbau und
       Mundvorhofplastik, die den Patienten aus Berlin laut gesetzlichem Heil- und
       Kostenplan seines behandelnden Zahnarztes ursprünglich 5.127,53 Euro, also
       nahezu doppelt so viel kosten sollten.
       
       McKrone, DocLichtenberg und Zahnspezialist sind damit die drei günstigsten
       Anbieter, die Anfang Januar auf dem Internetportal [1][www.zahngebot.de],
       einer Art Ebay für zahnärztliche Leistungen, um den Patienten "217326"
       konkurrierten.
       
       Nun hoffen sie, dass "217326", der sein Behandlungsgesuch einige Tage zuvor
       eingestellt hatte und von dem sie bislang nur wissen, dass er gesetzlich
       versichert, männlich und zwischen 55 und 59 Jahre alt ist, sich tatsächlich
       für einen von ihnen entscheidet und die Behandlung zustande kommt - in
       diesem Fall müssten sie 3,9 Prozent der Behandlungskosten an die
       MediKompass GmbH bezahlen.
       
       ## Ärztliche Leistung als Versteigerungsobjekt
       
       Die Firma mit Sitz im bayerischen Starnberg betreibt diverse
       Onlineplattformen für Kostenvergleiche in medizinischen Bereichen, die
       außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung
       liegen, also von Patienten komplett oder teils selbst zu bezahlen sind.
       Neben zahngebot.de gibt es [2][schoenheitsgebot.de], [3][tierarztkosten.de]
       und [4][medikompass.de], ein Auktionsportal für Augenlaser-Operationen.
       
       Der Patient als Konsument, Gesundheit als Ware und ärztliche Leistung ein
       Versteigerungsobjekt? Alexander Sperber, 42, Geschäftsführer der
       MediKompass GmbH, kann die Kritik nicht nachvollziehen: "Es gibt riesige
       Preisunterschiede, aber die wenigsten Patienten trauen sich, darüber mit
       ihren Ärzten zu verhandeln. Wir ermöglichen ihnen, anonym zu vergleichen."
       Im Schnitt, sagt Sperber, sparten die Patienten mehr als 50 Prozent ihres
       Eigenanteils beziehungsweise etwa 30 Prozent des Gesamtpreises.
       Verbraucherzentralen bestätigen diese Schätzungen.
       
       In den vergangenen vier Jahren, sagt Sperber, hätten 23.000 Patienten eine
       zahn- oder augenärztliche Behandlung in Folge des Preisvergleichs auf
       seinen Internetseiten in Anspruch genommen. Die eingesparten Kosten,
       verglichen mit den Kostenvoranschlägen der jeweiligen Haus-Zahnärzte oder
       -Augenärzte, schätzt Sperber in diesem Zeitraum auf 50 Millionen Euro. "Und
       es wird immer mehr", prognostiziert er. Zum 1. Januar beispielsweise wurde
       die zahnärztliche Gebührenordnung reformiert - was für Patienten mit teils
       erheblichen Teuerungen beim Zahnersatz einhergeht.
       
       Weswegen verschiedene gesetzliche Krankenkassen den Preisvergleich im
       Internet ihren Versicherten mittlerweile sogar aktiv empfehlen - immerhin
       hat auch der Bundesgerichtshof vor einem knappen Jahr nach einem
       langwierigen Rechtsstreit zwischen der bayerischen Zahnärztekammer und dem
       Betreiber der Internetseite [5][www.2te-zahnarztmeinung.de] entschieden,
       dass die Auktionsportale nicht gegen ärztliches Standesrecht verstoßen.
       
       ## Arztgespräche nicht zu ersetzen
       
       "Es ist richtig, sich zumindest eine zweite Meinung einzuholen", urteilt
       auch Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale
       Nordrhein-Westfalen. Die Preisunterschiede ergäben sich aufgrund des
       Arzthonorars, des Materials und der Laborkosten. "Ein Auktionsportal ist
       eine Option, diese Unterschiede zu erkennen. Das kann anschließend die
       Position des Patienten gegenüber dem Arzt stärken", findet Vogel.
       
       Das Arztgespräch und das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältnis allerdings
       seien durch Onlineportale nicht zu ersetzen, warnen übereinstimmend die
       Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Insbesondere
       beim Augenlasern, sagt der Verbraucherschützer Vogel, sei Vorsicht geboten:
       "Da bewerben sich teils auch Kliniken aus dem Ausland, und für Patienten
       ist es schwierig nachzuvollziehen, ob die angebotene Leistung hält, was sie
       verspricht."
       
       Zumal es für Augen-OPs, anders als beim Zahnersatz, zumeist keinen
       detaillierten Heil- und Kostenplan gibt, der es auch Laien ermöglicht,
       Position für Position miteinander zu vergleichen. Die Unterschiede der
       Lasergeräte, Stichwort schonende Behandlung, seien zudem erheblich, warnt
       Vogel.
       
       Einen Zwang, sich nach erfolgreicher Auktion behandeln zu lassen, gibt es
       nicht, hält der Portalbetreiber Sperber dem entgegen. Auch verzichteten er
       und seine Kollegen darauf, die Ärzte zu bewerten - das überlassen sie den
       Patienten. Und so ist dann, genau wie bei Ebay, nach erfolgreicher
       Augenlaser-OP schon mal zu lesen: "Bei diesem Doc - immer wieder gern."
       
       7 Jan 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.zahngebot.de
 (DIR) [2] http://schoenheitsgebot.de
 (DIR) [3] http://tierarztkosten.de
 (DIR) [4] http://medikompass.de
 (DIR) [5] http://www.2te-zahnarztmeinung.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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