# taz.de -- Plädoyer gegen Flughafenattentäter: Bundeswanwaltschaft will lebenslang
       
       > Arid U. schoss am Frankfurter Flughafen auf fünf US-Soldaten. Nun fordert
       > die Anklage lebenslange Haft – ohne die Möglichkeit schon nach 15 Jahren
       > entlassen zu werden.
       
 (IMG) Bild: Soll lebenslang in Haft: Arid U. mit seiner Verteidigerin.
       
       BERLIN taz | Am Ende wird es im Prozess gegen den Flughafenattentäter von
       Frankfurt wohl nur noch um eine Frage gehen: Wird das Gericht Arid U. wegen
       Doppelmordes nicht nur zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilen,
       sondern darüber hinaus die "besondere Schwere der Schuld" feststellen? Das
       würde seine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließen.
       
       Genau das hat die Bundesanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer beantragt.
       Sie wirft dem 21-Jährigen ein äußerst grausames Vorgehen bei dem Attentat
       vor. Am 2. März 2011 hatte Arid U. am Frankfurter Flughafen zwei
       US-Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt.
       
       Die Gruppe von GIs stieg gerade in einen Bus, der sie zum
       Luftwaffenstützpunkt Ramstein bringen sollte, von wo aus es in den
       Afghanistankrieg gegangen wäre. Arid U.s Ziel sei es gewesen, eine
       größtmögliche Zahl von US-Soldaten zu töten, so die Bundesanwaltschaft. Nur
       eine Ladehemmung habe die Ermordung weiterer Menschen verhindert.
       
       Die Tat gilt als erstes islamistisch motiviertes Attentat in Deutschland.
       Arid U. hatte sich fast ausschließlich über das Internet radikalisiert. Die
       Ermittler fanden auf seinem Computer, seinem Handy und seinem iPod Hunderte
       dschihadistische Texte, Videos und Lieder, darunter ein Buch des einstigen
       Bin-Laden-Mentors Abdallah Azzam und Vorträge des Dschihadpredigers Anwar
       al-Awlaki.
       
       ## Terrorist oder Amokläufer?
       
       Kontakte zu einer Terrorgruppe hatte Arid U. allerdings nicht. Er besuchte
       jedoch Veranstaltungen eines islamistischen Predigers in einer Frankfurter
       Moschee, in die einst auch einer der im September 2007 aufgeflogenen
       "Sauerland-Attentäter" ging. Die Ermittler halten aber die Propaganda in
       der virtuellen Welt für ausschlaggebend für die Fanatisierung des im Kosovo
       geborenen Frankfurters.
       
       Konkreter Auslöser für die Tat im März des vergangenen Jahres soll ein
       Video gewesen sein, das sich Arid U. am Abend zuvor im Internet anschaute.
       Der kurze Clip zeigte die Vergewaltigung einer Muslimin durch US-Soldaten.
       Arid U. hielt die Szene für echt - dass sie aus einem Kinofilm stammte,
       wusste er nicht.
       
       Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft verfolgte Arid U. am Montag weitgehend
       regungslos und mit gesenktem Kopf, auf das letzte Wort verzichtete er.
       Bereits am ersten Prozesstag im Sommer des vergangenen Jahres hatte er die
       Tat gestanden. "Ich habe an dem Tag geglaubt, dass ich das tun muss",
       erklärte er damals mit stockender Stimme. "Ich verstehe heute selber nicht
       mehr, wie es so weit kommen konnte."
       
       Arid U.s Rechtsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, ihr Mandant sei kein
       islamistischer Terrorist, sondern ein "junger Mensch, der Amok gelaufen
       ist". Das Propagandavideo mit der Vergewaltigungsszene habe bei Arid U.
       auch deshalb so gewirkt, weil dieser selbst als Kind Opfer eines sexuellen
       Übergriffs geworden sei. "Er bereut aus tiefstem Herzen", sagte sie und
       forderte, nicht die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
       
       Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wird für den 19. Januar
       erwartet.
       
       9 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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