# taz.de -- Hartz-IV-Verfahren: Alle 17 Minuten ein neuer Fall
       
       > Das Berliner Sozialgericht, das größte bundesweit, erwartet seine
       > 150.000. Hartz-IV-Klage. Mehr als die Hälfte der Kläger bekommt zumindest
       > teilweise recht. Ein Anfang.
       
 (IMG) Bild: Die Zukunft mit Hartz IV – oft vorgezeichnet. Die Zukunft des Sozialgerichts? Weitere Hartz-IV-Fälle.
       
       Es geht um 489,02 Euro. Der Kläger ist am Mittwochmorgen nicht erschienen
       im Saal 216 des Berliner Sozialgerichts, Anwältin Brigitta Kluge muss
       allein ran bei diesem Fall um Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV.
       
       Es ist eine nicht ganz typische Klage, die jetzt verhandelt wird. Ihr
       Mandant saß 2009 drei Monate in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee. Weil
       er einen Strafbefehl nicht bezahlen konnte, musste er eine Ersatzhaftstrafe
       antreten.
       
       Vor Gericht wird jetzt gestritten, ob er den während der Haft teilweise
       überwiesenen Regelsatz von damals 359 Euro monatlich zurückzahlen muss. Der
       Fall ist eindeutig, hat die junge Richterin Karin Kunath in einer halben
       Stunde geklärt. Menschen, die sich "in stationären Einrichtungen" befinden,
       in Krankenhäusern oder Gefängnissen, erhalten keinen Regelsatz.
       
       Allerdings hat das Bundessozialgericht dies erst 2011 ausdrücklich auch für
       Ersatzhaftstrafen festgestellt. Die Klage wird abgewiesen. Doch auch das
       Jobcenter bekommt einen Rüffel: Es hatte dem Kläger einen kompletten Monat
       lang die Hartz-Leistungen gestrichen - obwohl er neun Tage davon noch in
       Freiheit war. Auch das muss korrigiert werden.
       
       ## Der Aktenberg wächst
       
       Nur noch wenige Tage, und das bundesweit größte Sozialgericht wird seine
       150.000. Hartz-IV-Klage zählen. "Eine ernüchternde Bilanz", nennt das
       Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma auf der Jahrespressekonferenz. Sie sagt
       aber auch: "Kein Kläger bläst zum Sturm auf unser Sozialsystem. Die
       Menschen haben konkrete Anliegen aus ihrem Alltag."
       
       Es sind immer noch viele, die die Sozialgerichte bei Streit um die
       Unterkunftskosten oder das Anrechnen von Einkommen zu Hilfe rufen: Allein
       in Berlin, der Hauptstadt der Hartz-IV-Bezieher, gab es 2011 30.735 neue
       Verfahren. Das größte Bundesland NRW meldet 28.040 neue Fälle, Bayern, wo
       die Arbeitslosenrate niedrig ist, immerhin 8.349 bis Ende September.
       
       In Berlin und NRW sind die Zahlen zwar minimal zurückgegangen, in der
       Bundeshauptstadt gab es 1.041 Klagen weniger als 2010, doch die
       Gerichtspräsidentin gibt keine Entwarnung. Zum einen war der Anstieg in den
       Jahren zuvor extrem.
       
       Zum anderen wächst der Aktenberg: mehr als 40.000 unerledigte
       Hartz-IV-Verfahren liegen am Berliner Sozialgericht. Sie machen deutlich
       über zwei Drittel aller Rechtsstreitigkeiten aus. "Das Gericht müsste ein
       Jahr schließen, um diesen Berg abzuarbeiten", sagt Schudoma. Immerhin mehr
       als die Hälfte aller bearbeiteten Klagen waren dabei zumindest teilweise
       berechtigt.
       
       Schudoma lobt die Mitarbeiter der Jobcenter als "engagiert und kompetent".
       Aber sie übt auch Kritik: "Sie kommen mit der Arbeit nicht hinterher." Zu
       häufig würden Gerichtsverfahren von den Jobcentern um Monate verzögert,
       weil es an Personal fehle. "Da wird das Gericht zum Mahnbüro", moniert sie.
       
       ## 60 Gesetzesnovellen
       
       Sie hat konkrete Forderungen: Arbeitslose und Jobcenter sollten viel früher
       miteinander sprechen. "Zu oft setzt man sich erst im Gerichtssaal an einen
       Tisch." Sie plädiert auch dafür, die Gerichtsgebühr wieder einzuführen, die
       2006 für die Jobcenter abgeschafft wurde. 150 Euro pro Urteilsspruch sind
       es, 2,4 Millionen Euro hätten die Jobcenter allein 2011 bezahlen müssen.
       
       "Ein starkes Argument für die Förderung außergerichtlicher
       Streitbeilegung", sagt Schudoma. Auch appelliert sie an den Berliner Senat,
       eine Verordnung über angemessene Unterkunftskosten zu erlassen. Denn in
       Berlin wenden Jobcenter immer noch eine Richtlinie an, die das
       Bundessozialgericht bereits 2010 für rechtswidrig erklärt hat. So sind
       weitere Klagen absehbar.
       
       Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, sagt jedoch: "Es gibt
       keinen Grund, Problemdruck aufzubauen." 2011 habe es mit bundesweit 144.000
       Klagen 10 Prozent weniger gegeben als noch 2010. "Der Trend wird sich
       fortsetzen. Auch weil wir mit mehr unbefristetem Personal arbeiten."
       
       Huth betont, dass es gegen 29 Millionen Leistungsbescheide, die die Behörde
       in 2011 ausgestellt hat, gerade mal 722.000 Widersprüche gegeben habe. Und
       nur in 0,9 Prozent der Fälle sei ein Bescheid geändert oder aufgehoben
       worden. "Wir sind auf einem guten Weg", sagt Huth. Zumal die Materie
       diffizil ist: Unklare Rechtsbegriffe und über 60 Gesetzesnovellen in sieben
       Jahren machen die Hartz-Gesetze anfällig für Klagefluten.
       
       11 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Hartz IV
 (DIR) Sozialgericht
       
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