# taz.de -- Urteil zu Internetprovidern: Keine Pflicht zur Sperrung
> Die Deutsche Telekom kann nicht von Behörden gezwungen werden illegale
> Internetseiten zu sperren, entschied ein Gericht. Als Access-Provider sei
> die Telekom nicht für Inhalte zuständig.
(IMG) Bild: Müssen von der Telekom nicht gesperrt werden: Sportwettenanbieter im Netz.
KÖLN afp | Die Deutsche Telekom hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine
behördliche Anordnung zur Sperrung von Internetseiten zur Wehr gesetzt. Das
Verwaltungsgericht Köln befand am Donnerstag eine Anordnung der
Bezirksregierung Düsseldorf für rechtswidrig.
Die Behörde wollte die Telekom so zur Sperrung des Zugangs zum
Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland
verpflichten wollte. Gegen das Urteil ist Berufung beim
Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (Az.: 6 K 5404/10)
Das Gericht befand, die Telekom sei als sogenannter Access-Provider nach
dem gestuften Haftungs- und Verantwortungssystem des Telemediengesetzes
nicht für die Inhalte der Domains der beiden Wettanbieter verantwortlich -
auch wenn sie um deren Rechtswidrigkeit wisse.
Außerdem habe die Bezirksregierung die Telekom gezielt als einen von zwei
großen Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein
schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle
Access-Provider im Land zu haben. Dies aber sei Wettbewerbsverzerrung und
ein Eingriff in die Grundrechte der Telekom.
12 Jan 2012
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