# taz.de -- Urteil zu Internetprovidern: Keine Pflicht zur Sperrung
       
       > Die Deutsche Telekom kann nicht von Behörden gezwungen werden illegale
       > Internetseiten zu sperren, entschied ein Gericht. Als Access-Provider sei
       > die Telekom nicht für Inhalte zuständig.
       
 (IMG) Bild: Müssen von der Telekom nicht gesperrt werden: Sportwettenanbieter im Netz.
       
       KÖLN afp | Die Deutsche Telekom hat sich vor Gericht erfolgreich gegen eine
       behördliche Anordnung zur Sperrung von Internetseiten zur Wehr gesetzt. Das
       Verwaltungsgericht Köln befand am Donnerstag eine Anordnung der
       Bezirksregierung Düsseldorf für rechtswidrig.
       
       Die Behörde wollte die Telekom so zur Sperrung des Zugangs zum
       Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland
       verpflichten wollte. Gegen das Urteil ist Berufung beim
       Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (Az.: 6 K 5404/10)
       
       Das Gericht befand, die Telekom sei als sogenannter Access-Provider nach
       dem gestuften Haftungs- und Verantwortungssystem des Telemediengesetzes
       nicht für die Inhalte der Domains der beiden Wettanbieter verantwortlich -
       auch wenn sie um deren Rechtswidrigkeit wisse.
       
       Außerdem habe die Bezirksregierung die Telekom gezielt als einen von zwei
       großen Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein
       schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle
       Access-Provider im Land zu haben. Dies aber sei Wettbewerbsverzerrung und
       ein Eingriff in die Grundrechte der Telekom.
       
       12 Jan 2012
       
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