# taz.de -- Prozess um Pharma-Angestellten: Kündigung wegen HIV rechtens
       
       > Ein Pharma-Angestellter mit einer HIV-Infektion wurde vom Unternehmen
       > gekündigt. Ein Gericht hat die Klage des Gekündigten abgewiesen. Die
       > AIDS-Hilfe kritisiert die Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Kein Job mit Aids: In der Pharmabranche gilt das offenbar noch.
       
       BERLIN dapd | Im Rechtsstreit um eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion
       hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Arbeitnehmers
       abgewiesen. Auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das
       Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ihm nicht zuerkannt. Die
       Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Entscheidung.
       
       Wie das Gericht am Freitag mitteilte, war der Mann von einem
       Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent beschäftigt und bei
       der Herstellung von Medikamenten im "Reinbereich" eingesetzt worden. Das
       Unternehmen hatte für diesen Bereich allgemein festgelegt, dass
       Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art - insbesondere auch mit
       HIV-Infektion - nicht beschäftigt werden dürften.
       
       Das Gericht hielt die Kündigung deshalb für rechtswirksam. Sie sei "nicht
       willkürlich" und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
       Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die
       Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer
       auszuschließen, hieß es in der Begründung. Das Gericht ließ aber die
       Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
       
       ## Aids-Hilfe: Gericht hat Chance vertan
       
       Dagegen sagte die Geschäftsführerin der Deutschen Aids-Hilfe, Silke Klumb:
       "Das Landesarbeitsgericht hat eine Chance vertan, Rechtssicherheit für
       Menschen mit HIV und anderen chronischen Krankheiten zu schaffen." Der
       Verband werde sich weiterhin dafür einsetzen, diese Menschen unter den
       Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen.
       
       Die Deutsche AIDS-Hilfe will eigenen Angaben zufolge erreichen, dass
       künftig auch Menschen mit chronischen Erkrankungen durch das AGG vor
       Diskriminierung geschützt werden. Unterstützt werde sie dabei unter anderem
       von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Büro zur Umsetzung
       von Gleichbehandlung.
       
       (Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11)
       
       13 Jan 2012
       
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