# taz.de -- Mongols-Chef freigesprochen
       
       > ROCKERSZENE Mit einem Großaufgebot verhinderte die Polizei einen
       > Rockerkrieg. Nun wurde der Mongols-Chef Ibrahim M. freigesprochen - es
       > hatte keine Schlägerei gegeben
       
 (IMG) Bild: Das "Vereins"-Lokal der Hells Angels am Dobbenweg.
       
       Beifall brandete gestern im Saal 218 des Bremer Landgerichts auf, als der
       Richter Reinhard Wacker den Freispruch verkündete: Dem angeklagten Anführer
       des verbotenen kriminellen Rockerclubs Mongols, Ibrahim M., sei der
       angeklagte Landfriedensbruch nicht nachzuweisen, erklärte Wacker. Ein
       Dutzend der kurz geschorenen, im Dresscode offenbar von Piratengeschichten
       inspirierten Männer saßen mit mindestens ebenso vielen Polizeibeamten im
       Zuschauerraum.
       
       Am Tatabend des 7. 5. 2011 hatten sich Mongols-Anhänger - nach
       Zeugenaussagen vielleicht elf - vor dem Lokal der konkurrierenden Hellss
       Angels, dem "Angels Place" am Dobbenweg aufgebaut. Durch lautes
       Männergeschrei wurden Anwohner aus dem Schlaf gerissen - und als sie aus
       dem Fenster sahen, war im Grunde schon alles vorbei. Ein Mann lag
       regungslos auf dem Rücken auf dem Gehweg.
       
       Das war allerdings der Angeklagte Ibrahim M., der eine Platzwunde am
       Hinterkopf hatte. In aller Ausführlichkeit schilderte der Richter, dass in
       sieben Verhandlungstagen kein einziger Zeuge gefunden worden sei, der
       gesehen hatte, dass der Angeklagte gewalttätig gewesen sei oder auch nur
       auf andere aufrührerisch eingewirkt hätte. Lediglich "Gedränge" oder
       "Gerangel" sei beobachtet worden. Zudem könne bei rund elf Personen in
       einer vollkommen überschaubaren Situation nicht von einer "Menschenmenge"
       gesprochen werden, die aber zu den Tatbestandsmerkmalen des Paragrafen 125
       des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) gehöre. Deutlich erklärte der
       Richter auch sein Unverständnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft in
       gleich drei Punkten den Tatbestand des Landfriedensbruchs angeklagt hatte,
       für keinen der Punkte aber harte Ermittlungsergebnisse hatte.
       
       Was die Mongols in jener Nacht des 7. 5. vorgehabt hatten, war auch für das
       Gericht nicht nachvollziehbar. Ursprünglich wollten die Mongols ein eigenes
       Lokal "Bulldog" am Grünenweg einweihen, dies wurde aber von der Polizei
       verboten. Denn im nahen Musical-Theater war an dem Abend eine
       "Tattoo-Convention" angekündigt, bei der die Polizei überregionalen Besuch
       aus Hells-Angels-Kreisen erwartete. Eine Mongols-Gruppe hatte sich dann mit
       mehreren Fahrzeugen in der Duckwitzstraße gesammelt und war von dort aus
       Richtung Innenstadt losgefahren. Die Polizei hatte verschiedene der
       Mongols-Fahrzeuge gestoppt, um eine Konfrontation zu verhindern. In den
       Autos wurden Schlagringe, Baseballschläger und Messer sichergestellt.
       
       Einzelne Wagen kamen durch, die fuhren allerdings nicht zum
       Musical-Theater, wo die Polizei sie erwartete, sondern zum
       Hells-Angels-Place am Dobbenweg. Dort waren die Mongols-Anhänger allerdings
       zahlenmäßig weit unterlegen und wurden schon nach wenigen Minuten in die
       Flucht geschlagen. Bremens Polizeipräsident Holger Münch erklärte später,
       es sei eindeutig gewesen, dass sich Mitglieder der Mongols auf
       Auseinandersetzungen vorbereitet hatten.
       
       Innensenator Ulrich Mäurer hatte kurz darauf die Mongols verboten. Bisher
       haben deren Anwälte für ihre Klage gegen das Verbot keine Begründung
       formuliert - mit Verweis auf das Verfahren vor dem Landgericht.
       
       13 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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