# taz.de -- Verkehrssicherheit: Helmpflicht für Minderjährige
       
       > CDU und SPD wollen Radlern den Kopfschutz vorschreiben, um Verletzungen
       > zu minimieren. Helmkritische Organisationen bezweifeln die
       > Verhältnismäßigkeit.
       
 (IMG) Bild: Per Zwang oder Vorbild? Behelmtes Kind mit Polizist bei der Verkehrserziehung.
       
       Hamburg soll eine Bundesratsinitiative zur Helmpflicht für minderjährige
       RadlerInnen starten. Ein entsprechender Antrag der CDU wird in der
       Bürgerschaftssitzung am 25. Januar diskutiert. Die SPD will den Antrag
       unterstützen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) dagegen hält
       nichts von einer Helmpflicht. Ob sie angemessen sei, sei nicht ausgemacht,
       heißt es.
       
       Initiator des CDU-Antrages ist der Bürgerschaftsabgeordnete Klaus-Peter
       Hesse. "Die Unfälle von Radlern ohne Helm sind viel schwerer als mit Helm",
       sagt er. Kinder und Jugendliche wiederum verletzten sich ungleich schwerer
       als Erwachsene. Die Kampagnen für das Tragen des Helms hätten nichts
       gefruchtet. Möglicherweise werde der Helm eher akzeptiert, wenn die Radler
       früh begännen, ihn zu tragen.
       
       Auch Hesses SPD-Kollegin Martina Koeppen findet die Helmpflicht sinnvoll,
       "weil man beim Radeln eine gewisse Geschwindigkeit hat". Sie erzählt von
       einem Bekannten ihrer Eltern, dem ein Sturz ohne Helm die Gesundheit
       zerstörte. "Wenn man das einmal miterlebt hat, nutzt man selbst den Helm",
       sagt Koeppen.
       
       Ausgerechnet die Interessenvertretung der Radler, der ADFC, hält dagegen:
       "Radfahren ist nicht gefährlich", zitiert das Hamburger Abendblatt dessen
       Sprecher Dirk Lau. "Wer eine Helmpflicht fordert, verkennt Ursache und
       Wirkung der Unfallgefahr und zielt - wenn überhaupt - populistisch nur auf
       die Symptome, statt die Erkenntnisse moderner Mobilitätsforscher zu
       berücksichtigen."
       
       Hesse stützt seinen Antrag auf den Bericht einer Kommission des
       thüringischen Verkehrsministeriums. Dieser attestiert dem Fahrradhelm, er
       sei ein "wirkungsvoller Schutz vor Kopfverletzungen". Er belegt das mit
       Zahlen der Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV). Demnach
       überstanden 73 Prozent der Radler mit Helm eine Auto-Kollision ohne
       Kopfverletzung, aber nur 46 Prozent der Radler ohne Helm.
       
       In den Großräumen Hannover und Dresden habe es über zehn Jahre keine sehr
       schweren oder nicht behandelbaren Verletzungen von Helmträgern gegeben. Im
       übrigen unterfütterten "zahlreiche Beispiele anekdotischer Evidenz" diesen
       Befund.
       
       Diese Zahlen sagen nichts darüber, ob Radfahrer häufiger Kopfverletzungen
       erleiden als andere Verkehrsteilnehmer. Das Internet ist voller Hinweise,
       die eine Helmpflicht eher für Fußgänger nahe legen und den Nutzen des Helms
       in Zweifel ziehen.
       
       Dem Geschäftsbericht der Hannelore-Kohl-Stiftung für Verletzte mit Schäden
       des Zentralen Nervensystems von 2004 zufolge betrifft nur ein Prozent der
       Schädel-Hirn-Verletzungen Fußgänger und Radfahrer, 14 Prozent folgen aus
       Freizeitaktivitäten, 26 Prozent aus dem Autoverkehr. Demgegenüber werden
       aber neun Prozent der Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt.
       
       Zahlen einer helmkritischen Organisation aus England sagen, dass mehr
       Fußgänger schwere Kopfverletzungen erleiden als Radfahrer. Allerdings ist
       der Anteil der Fußgänger an den Wegen auch dreimal so hoch.
       
       Noch ist unklar, bis zu welchem Alter die Helmpflicht in Hamburg gelten
       sollte. Eine Pflicht bis zum 14. Lebensjahr hat die SPD 2007 vorgeschlagen.
       Der damalige CDU-Senat bezweifelte, "dass die Einführung einer Helmpflicht
       für Kinder, nicht aber für Jugendliche und Erwachsene zielführend ist".
       
       In Kanada und Australien seien nach der Einführung mehr Kinder und
       Jugendliche ohne Helm gefahren als vorher. Denn unter-14-Jährige könnten
       nicht bestraft werden, die Eltern sie nicht überwachen. Die Bundesregierung
       setze deshalb auf das Vorbild der Erwachsenen.
       
       15 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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