# taz.de -- Sperre im Blankeneser Baurspark: Zaun des Anstoßes
> Ein Bauzaun um den Katharinenhof im Blankeneser Baurspark versperrt
> Fußgängern den Weg. Der neue Eigentümer will dort Luftfahrtforschung
> betreiben.
(IMG) Bild: Versperrt Weg und Wiese: Bauzaun am Baurspark.
Der Katharinenhof im Baurspark in Blankenese sorgt einmal mehr für
Aufregung. Die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Altona hält einen vom
Besitzer aufgestellten Bauzaun um das weitläufige Grundstück für illegal.
"Der Weg und die Wiese müssen zugänglich sein", sagt Wolfgang Kaeser,
Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Grün und Naturschutz und
Vorstand des Heimat- und Bürgervereins Nienstedten. Der Zaun müsse sofort
weg.
Der Katharinenhof besteht aus einem Herrenhaus von 1836 und der
dazugehörigen Remise, dem ehemaligen Kutschenhaus. Die ist bei den
Blankenesern auch als "Musenstall" bekannt, weil dort lange die öffentliche
Bücherhalle untergebracht war. Bis Anfang 2005 nutzte die Stadt Hamburg den
Komplex, das Herrenhaus zuletzt als Einwohnermeldeamt.
Die Stadt investierte wenig in die Gebäude, ließ sie verwahrlosen. Der
Blankeneser Bürgerverein machte sich für ein Bürgerhaus stark, konnte die
Finanzbehörde aber nicht überzeugen. 2009 ging der Katharinenhof an die
Firma Bishop GmbH, einem in Blankenese ansässigen Unternehmen der
Luftfahrtindustrie. Bishop möchte im Herrenhaus eine Denkschmiede für die
Luftfahrtforschung errichten und in der Remise ein Restaurant für die
forschende Elite. Sichtbar passiert ist seitdem nichts.
Nun also der Bauzaun, der den Zugang zwischen den Häusern hindurch in den
Baurspark versperrt und die Wiese darum herum unzugänglich macht. Der SPD
Bezirksfraktion missfallen auch die diversen, von der Firma Bishop
aufgestellten Hinweisschilder. Dort wird zwar der Weg als öffentlich
begehbar deklariert, die Wiese aber als "Privatbesitz". "Der engere Bereich
rund um den Katharinenhof" müsse "als öffentlicher Grund im privaten Besitz
deklariert werden", meint die SPD.
Unterstützung bekommt sie vom Denkmalschutzamt, das auf den Kaufvertrag
zwischen Finanzbehörde und der Bishop GmbH verweist, wo festgehalten werde:
" Die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten der Parkanlage
im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ist jederzeit zu gewährleisten." In einem
anliegenden Lageplan sei die genaue Lage der Fläche auszumachen. Für das
Denkmalschutzamt besteht kein Zweifel, dass die gesamten Fläche für die
Öffentlichkeit zugänglich sein muss.
Besitzer Peter W. Bishop versteht die Aufregung nicht: "Der Zaun wurde aus
Sicherheitsgründen aufgestellt." Es werde an den Gebäuden gebaut. Man habe
nur noch keine endgültige Baugenehmigung, was aber an den zuständigen
Stellen liege, die immer wieder Änderungen wünschten.
Bei denkmalgeschützten Objekten wie diesem könnten immer unvorhersehbare
Dinge passieren, sagt Jürgen Padberg vom beauftragten Architekturbüro PMP.
So sei beim Ausheben eines Kellers in der Remise eine Küche aus dem 19.
Jahrhundert zum Vorschein gekommen, worauf sich wieder das Denkmalschutzamt
eingeschaltet habe. Man hoffe, dass im Januar erste Baugenehmigungen
vorliegen. Irgendwann im Frühjahr könnten die Bauarbeiten dann endgültig
beginnen.
Nach dem Ende der Bauarbeiten würden Weg und Wiese wieder für die
Öffentlichkeit zugänglich sein, verspricht Eigentümer Bishop. Wann das sein
werde, könne aber derzeit niemand sagen. Die ganze Aufregung ist für Bishop
ein "Protest der kleinen Leute, die neidisch sind".
16 Jan 2012
## AUTOREN
(DIR) Niels Holsten
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