# taz.de -- Debatte Geld: Die passende Versicherung
       
       > Die Beratung muss unabhängig vom Abschluss eines Vertrages sein. Erst
       > dann stehen die Interessen des Kunden im Mittelpunkt. Ein Vorschlag.
       
 (IMG) Bild: Die wenigsten Deutschen wollen Geld für eine ausführliche Beratung ausgeben.
       
       "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Man möchte dem
       Sprichwort hinzufügen: und beim Finanzberater auch. Denn Finanzberatung ist
       häufig provisionsgetrieben. Das Problem dabei: Die optimale Beratung des
       Kunden gerät allzu leicht in den Hintergrund, weil der "Berater" eine
       Vergütung nur dann erhält, wenn der Kunde am Ende des Gesprächs einen
       Vertrag unterschreibt.
       
       Provisionsberatung ist zudem wenig transparent. Das beginnt schon bei ihrem
       Namen. Der Ausdruck "Beratung" suggeriert, dass der "Berater" im Interesse
       des Kunden handelt. Doch diese Neutralität ist vorgegaukelt, die Realität
       sieht anders aus: Gegensätze zwischen den "Anliegen" der Anlegerinnen und
       Anleger einerseits und dem Verkaufsdruck der Vermittler andererseits sind
       keine Ausnahme.
       
       Der Kunde, der beispielsweise umfassend für sein Alter vorsorgen will, ahnt
       gar nicht, woher der Vermittler sein Geld bekommt. Weil die üppigen
       Provisionen in die Beiträge eingepreist sind, wird umso mehr der Eindruck
       vermittelt, die "Beratung" sei kostenlos. Doch das Gegenteil ist der Fall.
       Nur ein Beispiel: Die Vertriebskosten einer privaten Rentenversicherung
       liegen bei vier bis sieben Prozent der Beiträge. Bei einer Laufzeit von 20
       Jahren und monatlichen Raten von 150 Euro ergibt sich ein Betrag zwischen
       1.400 und 2.500 Euro an Provision.
       
       ## Kein Geld für Finanzberatung
       
       Wie wenig bekannt diese Fakten sind, zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage:
       Zwei Drittel der Deutschen wollen kein Geld für Finanzberatung ausgeben.
       Die Konsequenz: Oftmals werden im Laufe der Jahre lieber Tausende Euro an
       Provision gezahlt, als einmal eine Rechnung von wenigen hundert Euro zu
       zahlen.
       
       Wer im Autohaus nach einer passenden Familienkutsche sucht, dem ist klar,
       dass der Verkäufer das Auto unbedingt loswerden möchte und gerade daran
       verdient. Wer sein Geld in seine Lebensversicherung investiert, hält den
       Verkäufer für einen neutralen Berater und vertraut darauf, im Großen und
       Ganzen uneigennützig beraten zu werden.
       
       Deshalb ist es notwendig, die Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten
       auf eine neue Grundlage zu stellen. Der provisionsbasierte Vertrieb muss
       zurückgedrängt werden. Die Alternative ist der flächendeckende Ausbau der
       Honorarberatung. Hier zahlt der Kunde an den Berater gesondert und
       unabhängig vom Produktverkauf. Die Beratung – nicht der Verkauf – steht
       damit automatisch im Mittelpunkt des Gesprächs. Mit welchem Vertrag der
       Kunde nach Hause geht, spielt für die Vergütung des Beraters dann keine
       Rolle mehr.
       
       ## Nur 200 Honorarberater
       
       Ein schöner Traum. Denn momentan dominiert die Provision in Deutschland.
       Der DIHK schätzt, dass ungefähr 250.000 Versicherungsvermittlern,
       -vertretern und -maklern, die ausschließlich auf Provisionsbasis beraten,
       nur 200 Honorarberater gegenüberstehen.
       
       Verbraucherschutzministerin Aigner hat im Juli letzten Jahres ein
       Eckpunktepapier für die gesetzliche Regelung des Berufsbildes der
       Honorarberatung vorgelegt. Damit liegt endlich – zwei Jahre nach
       Ankündigung – ein Vorschlag des zuständigen Bundesministeriums auf dem
       Tisch. Sechs Seiten Text sollen genügen, um der Honorarberatung in
       Deutschland endlich zu neuer – zu erster – Blüte zu verhelfen. Operation
       gelungen? Leider nein. Denn der dürre Vorschlag aus dem Hause Aigner hat
       ein paar ganz grundlegende Konstruktionsfehler.
       
       ## Neues Konzept von Ilse Aigner
       
       Erstens: die Vergütung. Die Gretchenfrage ist und bleibt, ob Geld an den
       Berater fließen darf, wenn der Kunde einen Vertrag abschließt. Natürlich
       nicht, ist die logische Antwort. Ansonsten bestehen die beschriebenen
       Fehlanreize ja weiter. Anders Ministerin Aigner: Ihrem Konzept nach soll es
       künftig ausreichen, dass der Honorarberater die Provision an den Kunden
       weiterreicht. Nur: Warum sollte der Kunde dann nicht - unter Inkaufnahme
       unvertretbarer Risiken -auf die Provision des Beraters schielen, die dieser
       ihm nun weiterleiten muss? Nur wenige werden der Möglichkeit widerstehen
       können, statt das passende Produkt zu kaufen, doch die höhere Provision in
       bar zu nehmen.
       
       Das kann und wird nicht funktionieren. Honorarberatung liegt nur vor, wenn
       beim Abschluss des Vertrages kein Geld fließt; Honorarberater darf nur
       sein, wer sein Geld ausschließlich vom Kunden bekommt.
       
       ## Aigners Ansatz ist falsch
       
       Zweitens: die Aufsicht über die Honorarberater. Soll der Beratungsmarkt
       künftig funktionieren, muss er effektiv beaufsichtigt werden. Und vor
       allem: Die Anlegerinnen und Anleger müssen sich darauf verlassen können,
       dem gleichen Schutzniveau zu unterliegen, egal welches Produkt sie kaufen.
       
       Ministerin Aigner ist auch in diesem Punkt anderer Ansicht. Ihrem Konzept
       zufolge soll es künftig darauf ankommen, welchen Vertrag der Kunde
       abschließt. Danach entscheidet sich, ob die Finanzprofis von der
       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) oder die meist
       kommunalen Gewerbebehörden zuständig sind. Eine solche gespaltene
       Regulierung wurde schon gegen alle Vernunft von der FDP für den Grauen
       Kapitalmarkt durchgedrückt. Das Problem: Allein Gewerbebehörden gibt es in
       Deutschland über 7.000!
       
       Es ist schlichtweg illusorisch, dass diese sich untereinander abstimmen
       werden. Schwarze Schafe unter den Beratern werden so künftig einfach dort
       agieren, wo die Aufsicht am schwächsten ist. Außerdem: Gewerbebehörden
       kümmern sich um Hygieneaufsicht und Standgenehmigungen. Finanzfragen sind
       nicht ihr Fachgebiet. Das kann einzig die Bafin leisten - unabhängig vom
       Produkt.
       
       Bereits diese kurze Aufzählung zeigt: Mit Aigners Konzept sind neue
       Fehlanreize vorprogrammiert. Ihr Modell mutiert so schnell vom Tiger zum
       Bettvorleger. Und die Anlegerinnen und Anleger bleiben: beraten und
       verkauft. Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb diese Woche ein
       Alternativkonzept zur Honorarberatung vorlegen.
       
       17 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Sieling
 (DIR) K. Tack
       
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