# taz.de -- Europäische Vorgaben: Gift für die Kitas
       
       > Verschärfte EU-Auflagen schränken Bauprojekte in der Umgebung von
       > Industriebetrieben ein. Erstes Opfer: eine Kreuzberger Kita. Heute
       > diskutiert darüber das Bezirksparlament.
       
 (IMG) Bild: Auch Kita-Bauprojekte sind bedroht
       
       Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedroht Bauprojekte an 33
       Standorten in Berlin. Hintergrund sind verschärfte Auflagen der
       Europäischen Union (EU) für Tank- und Gaslager, Galvanikbetriebe und
       Feuerungsanlagen. In deren Umkreis unterliegen Genehmigungen besonders
       strengen Regeln. Erstes Opfer der Regelung: eine geplante Kindertagesstätte
       in Kreuzberg.
       
       24 Plätze sollte die neu gegründete und frisch renovierte Kita in der
       Schönleinstraße haben. "Alles war von der Kita-Aufsicht abgesegnet",
       berichtet Annika Mrosko, eine Erzieherin aus dem Vorstand der
       Elterninitiativ-Kita. "Auch wurde uns vom Bezirksamt deutlich signalisiert,
       dass die Genehmigung kein Problem sei." Doch dann legte das Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2011 zur Handhabung von
       Immissionsschutzauflagen "alles auf Eis", so Mrosko. Erst sei die
       Initiative immer wieder mündlich vertröstet worden. "Nun heißt es, es gibt
       keine Erlaubnis für eine Kita an diesem Standort."
       
       Grund ist ein Galvanikbetrieb - eine Firma, die Metalle beschichtet und
       veredelt - in der Boppstraße, knapp 200 Meter Luftlinie entfernt. Der
       Betrieb unterliegt der sogenannten Seveso-II-Richtlinie. Der Name Seveso
       erinnert an ein schweres Chemieunglück 1976 in der Nähe von Mailand, die
       europaweit geltende Richtlinie setzt Normen "zur Verhütung schwerer
       Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der
       Unfallfolgen".
       
       In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird nun festgeschrieben, dass
       der Schutz vor Schadstoffen nicht nur bei großflächigen Neubauplänen,
       sondern bei jeder einzelnen Baugenehmigung zu berücksichtigen ist. Darunter
       fällt auch ein Umnutzungsantrag etwa für eine Kita, einen einzelnen Neubau
       oder einen Dachbodenausbau. (EuGH, Urteil vom 15.09.2011 - C -53/2010) 
       
       Direkt neben dem Galvanikbetrieb in der Boppstraße befinden sich bereits
       mehrere Kitas, vor dem Haus ist ein großer Spielplatz. Diese Einrichtungen
       hätten keine Probleme, weil für sie Bestandsschutz gelte, so Mrosko -
       anders als für ihre neue Kita. Franz Schulz (Grüne), Bezirksbürgermeister
       von Friedrichshain-Kreuzberg, würde die Kita sofort erlauben: "Aber die
       immissionsrechtliche Prüfung durch die Umweltbehörden des Senats war
       negativ." In einem Radius von 150 bis 250 Metern müsse nun bei allen
       Bauanträgen oder Umwidmungen, insbesondere bei solchen sensiblen
       Einrichtungen wie Kitas, eine Einzelfallabwägung vorgenommen werden.
       
       ## Dramatische Folgen
       
       Schulz befürchtet, dass der Bescheid der Senatsverwaltung faktisch einen
       Baustopp an 33 Orten in der Stadt mit einem Radius von bis zu 250 Metern
       bedeutet, weil "erst mal alles nicht zulässig ist". Was dies für die
       Menschen einer Großstadt und ihre Wirtschaft bedeutet, möchte er gar nicht
       ausmalen
       
       Für Paula Riester, Sprecherin der Grünen in der Kreuzberger
       Bezirksverordnetenversammlung (BVV), lässt der Europäische Gerichtshof
       allerdings "vieles im Unklaren". So spreche das Urteil nicht von einem
       Verbot, vielmehr betone es auch "sozioökonomische Faktoren", die bei jeder
       Einzelfallprüfung berücksichtigt werden können. Bürgermeister Schulz findet
       deshalb die Stellungnahme der Senatsverwaltung zur Kita in der
       Schönleinstraße "nicht sachgerecht", da sie keine Abwägung vornehme. Er
       fordert eine Stellungnahme der Umweltverwaltung, "in der klar definiert
       wird, welche Faktoren mit welcher Gewichtung berücksichtigt werden und mit
       der alle zwölf Bezirke arbeiten können".
       
       Genau andersherum sieht es die zuständige Senatsverwaltung für
       Stadtentwicklung und Umweltschutz. Deren Sprecherin, Petra Roland, betonte
       gegenüber der taz, dass für Baugenehmigungen generell der Bezirk zuständig
       sei. Ihre Verwaltung habe dem Bezirk nur bestätigt, dass das "Gebot der
       Achtungsabstände anzuwenden ist". Gegebenenfalls müsse ein Gutachten dazu
       erstellt werden. Für Roland hat ihre Verwaltung lediglich "Vorsicht!"
       gesagt, die Entscheidung über den Bauantrag sei "ergebnisoffen", und der
       Bezirk könne die Kita, wenn er wolle, genehmigen.
       
       Wegen dieser widersprüchlichen Aussagen fühlen sich die Eltern der Kita
       zwischen den verschiedenen Behörden zerrieben. Annika Mrosko will "endlich
       die ursprünglich zugesagte Genehmigung für ihre dringend benötigte Kita
       oder einen schriftlichen Bescheid, gegen den man vorgehen kann und aus dem
       endlich klar wird, wer zuständig ist". Am heutigen Mittwoch werden die Kita
       und Seveso II eines der Themen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg sein.
       
       24 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Villinger
       
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