# taz.de -- Libyscher Flüchtling zusammengeschlagen: Opferaussage nicht notwendig
       
       > Ein Asylsuchender wurde möglicherweise von Neonazis bewusstlos
       > geschlagen. Doch noch vor dem Gerichtsprozess soll er nun abgeschoben
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Die Staatsanwaltschaft schließt einen rechtsradikalen Hintergrund nicht aus.
       
       BERLIN taz | Am 14. Oktober 2011 wurde der 32-jährige Wissem Gdara gleich
       zweimal angegriffen. Am Nachmittag geriet er in der Plauener Stadtgalerie
       in eine Auseinandersetzung mit einem Ladendetektiv, der einen anderen
       Asylbewerber zu Unrecht verdächtigt hatte. Der zweite Vorfall spielt sich
       am Abend vor einer Diskothek in Plauen ab. Dort wurde Gdara so
       zusammengetreten, dass er das Bewusstsein verlor. Er erstatte Anzeige gegen
       die beiden mutmaßlichen Täter. Diese sollen in beiden Fällen aus dem Umfeld
       der Sicherheitsfirma C.O.P.S. stammen. Sie stellt die Türsteher an der
       fraglichen Diskothek und gilt als verstrickt ins Neonazimilieu.
       
       Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat Ermittlungen aufgenommen. Ob Gdara
       jedoch jemals vor Gericht aussagen kann, ist fraglich. Weil er wie viele
       Libyer über Italien einreiste, soll er ohne Asylverfahren dorthin
       abgeschoben werden. Am 16. Januar lehnte das Verwaltungsgericht Chemnitz
       seinen Eilantrag ab, das Asylverfahren hier durchzuführen. Der Libyer ist
       untergetaucht.
       
       "Uns ist dieser Prozess keineswegs egal", sagt eine Sprecherin der
       Staatsanwaltschaft. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft in diesem Fall
       keine Handhabe, eine Abschiebung zu verzögern, denn es drohe "kein
       Beweismittelverlust". Gemeint ist: Gdaras Aussage wurde schon von der
       Polizei aufgenommen. "Natürlich ist es besser, wenn er sie vor Gericht
       wiederholt."
       
       Auch die Staatsanwaltschaft schließt einen rechtsradikalen Hintergrund
       nicht aus. Die beiden des Angriffs auf Gdara Beschuldigten seien
       "einschlägig, also wegen Körperverletzung vorbestraft".
       
       Pro-Asyl-Geschäftsführer Günther Burckhardt hat dem Leiter des
       Asylbundesamts wegen Gdara einen Brief geschrieben. "Das Signal, das von
       dieser Entscheidung ausgeht, ist angesichts des gewalttätigen
       Rechtsextremismus in Deutschland verheerend." Um "Gesichtspunkten des
       Opferschutzes Rechnung zu tragen" und die Verfolgung der Täter zu sichern,
       soll Deutschland Gdaras Asylantrag zulassen.
       
       Auch die Beratungsstelle für die Opfer rassistischer Gewalt in Sachsen
       fordert, dass der Libyer psychosoziale Beratung erhält und an der
       juristischen Aufklärung mitwirken kann. "Rassistische Angriffe sind in
       Plauen keine Ausnahme", so André Löscher von der Opferberatung. "Unsere
       Klienten klagen seit Jahren darüber, dass von Mitarbeitern der
       C.O.P.-Security Angriffe ausgehen." Was sich an dem Abend genau abgespielt
       hat, ist unklar. Sicher ist nur, dass es noch weitere Zusammenstöße
       zwischen Asylbewerbern und den Sicherheitsleuten vor der Disko gab.
       
       27 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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