# taz.de -- Sammelklage gegen US-Medienkonzern: Aufstand der Ausgebeuteten
       
       > Die Generation Praktikum macht Ernst. In den USA klagen unterbezahlte
       > Praktikanten gegen ihren Arbeitgeber und fordern Millionen.
       
 (IMG) Bild: Praktikanten im Angebot: In Amerika klagen die Ausgebeuteten.
       
       BERLIN taz | In den USA haben Praktikanten den Aufstand gewagt. Sie klagen
       kollektiv gegen den Medienkonzern Hearst Corporation. Der Vorwurf: Das
       Unternehmen zahle den Praktikanten keinen Mindestlohn, nicht einmal die
       geleisteten Überstunden würden bezahlt. Hearst beschäftige Hunderte von
       unbezahlten Praktikanten und verstoße so gegen verschiedene Arbeitsgesetze,
       dem sogenannten "Fair Labor Standards Act" und dem "New York Labor Law".
       
       Eine der Klägerinnen, Xuedan Wang aus New York, die 2011 ein Praktikum bei
       Hearst machte, hat 40 Stunden die Woche gearbeitet. Manchmal sogar 55
       Stunden. "Unternehmen klassifizieren Beschäfigte als Praktikanten und
       vermeiden so, normale Gehälter zu zahlen", sagt Adam T. Klein, Anwalt der
       Kläger. Der Konzern müsse sich dann nicht an Gesetze zur Arbeitszeit halten
       und keine Sozialabgaben zahlen, meint Elizabeth Wagoner, eine andere
       Anwältin.
       
       Auch in Deutschland hat der Gesetzgeber bisher nicht geregelt, wie
       Praktikanten vergütet werden. Laut Gesetz muss die Bezahlung "angemessen"
       ausfallen. Auch eine "normale Vergütung" ist denkbar, meist erhalten
       Praktikanten jedoch nur eine Aufwandsentschädigung. Manche Betrieben zahlen
       sie in Form von Unterhaltshilfen.
       
       Dabei ersetzen Praktikanten längst Vollzeitkräfte. Laut [1][Fairwork e.V.],
       einem Verein zur Wahrung der Interessen von Hochschulabsolventen, arbeiten
       vier von fünf Praktikanten wie Vollzeitarbeitskräfte. Wer sich in einem
       6-Monats- oder Jahrespraktikum befinde, sei längst in einem
       "Scheinarbeitsverhältnis".
       
       ## 
       
       Ein Praktikant darf kein Ersatz für eine Vollzeitstelle sein. Er soll in
       erster Linie praktische Kenntnisse und Erfahrungen erwerben. Ist er für
       Unternehmen nur billige Arbeitskraft, soll er sich dagegen wehren, so der
       Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB [2][empfiehlt] außerdem, einen
       Vertrag mit der Praktikumsstelle zu schließen. Der Vertrag soll unter
       Anderem Vergütung, Arbeitszeit und Dauer des Praktikums regeln.
       
       Gesetzesvorhaben, die unbezahlte Praktika verbieten sollen, sind bisher
       gescheitert – auch am Widerstand der Unternehmen. 2008 drohte die
       Industrie- und Handelskammer (IHK), bei einem solchen Gesetz würden 100.000
       Praktikumstellen wegfallen.
       
       Die Initiative "Creative Village" organisierte ein Jahr später einen
       [3]["Prakti-Streik"] – einen Protest gegen "einen Arbeitswert mit Summe
       Null". 200 Praktikanten folgten 2009 dem Aufruf in Berlin und streikten.
       Eine erfolgreiche Klage der Praktikanten in den USA könnte auch in
       Deutschland einen neuen Aufstand auslösen.
       
       3 Feb 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.fairwork-ev.de/
 (DIR) [2] http://www.dgb-jugend.de/studium/praktika/im_praktikum
 (DIR) [3] http://praktistreik09.blogsport.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) David Stumpp
       
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