# taz.de -- IGH urteilt im Sinne Deutschlands: Immunität bei Nazi-Kriegsverbrechen
       
       > Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen
       > während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies urteilte der
       > Internationale Gerichtshof (IGH).
       
 (IMG) Bild: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag.
       
       DEN HAAG afp | Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im
       Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten
       Deutschlands geurteilt.
       
       Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt
       und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der
       Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag
       vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise
       sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne.
       
       Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen,
       ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen
       Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um
       Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der
       deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf
       Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es
       um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen
       einen anderen Staat erheben dürfen.
       
       Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem Zusammenhang
       entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der
       Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten
       Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und
       ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die
       als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach
       keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat
       erheben.
       
       Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische
       Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten.
       Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im
       zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das
       Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.
       
       3 Feb 2012
       
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