# taz.de -- BGH-Urteil zur Steuerhinterziehung: Wer eine Million hinterzieht, muss sitzen
       
       > Schon 2008 hatte der BGH härtere Strafen für Steuersünder gefordert, doch
       > nicht alle Gerichte folgten. Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt
       > zur Strafmilderung führen, so die Richter.
       
 (IMG) Bild: Möchte Millionen-Betrüger hinter Gittern sehen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
       
       KARLSRUHE dpa | Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro
       hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme
       nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der
       Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit bestätigte
       er seine bisherige Rechtsprechung.
       
       Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer
       aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern
       hinterzogen hatte und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf
       Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft,
       urteilte der BGH (Az. 1 StR 525/11).
       
       Dabei stellte der BGH klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe
       können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das
       Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte
       einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist,
       wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: ,Wie
       hinterziehe ich Steuern möglichst gut?'", fragte der Vorsitzende Richter
       Armin Nack mit leiser Ironie.
       
       Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen, sagte
       Nack. "Wenn die Unterlagen alle in den Händen der Ermittlungsbehörden sind,
       hat das sicherlich kein großes Gewicht." Denn dann bleibe ohnehin nicht
       mehr viel zu bestreiten. Auch die Nachzahlung der fälligen Steuern dürfte
       nach der Entscheidung des BGH Steuerbetrüger nicht viel helfen: "Damit wird
       nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss", betonte Nack.
       
       ## Falsche Einkommensteuererklärung
       
       Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien
       im Wert von 7,2 Millionen DM erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung
       aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900.000
       Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für
       seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zahlen zu müssen: Er
       verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die "Schenkung" des
       Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungsteuer war wesentlich
       niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer – damit hinterzog der
       Angeklagte nochmals 240.000 Euro.
       
       Erschwerend ist nach Ansicht der Richter in diesem Fall zu berücksichtigen,
       dass der Angeklagte falsche Unterlagen hergestellt hatte, um eine Schenkung
       vorzutäuschen. In einem solchen Fall handele es sich in der Regel um eine
       besonders schwere Tat.
       
       Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei
       Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur
       Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden auch danach immer wieder
       Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl die hinterzogenen
       Beträge an oder über der Millionengrenze lagen.
       
       "Das Urteil setzt ein deutliches Signal an die Instanzgerichte", sagt der
       Berliner Strafverteidiger und Steuerrechts-Experte Carsten Wegner: "Der BGH
       meint die Millionengrenze sehr ernst." Die Entscheidung könnte dazu führen,
       dass Angeklagte eher versuchen, in erster Instanz mit einem Deal zu einem
       milden Urteil zu kommen – solche Fälle gelangen nicht zum BGH, wenn alle
       Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten.
       
       7 Feb 2012
       
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