# taz.de -- Debatte Öffentlich-Private Partnerschaften: Die Finanzierungsfalle
       
       > Projekte der öffentlichen Hand werden zunehmend über Öffentlich-Private
       > Partnerschaften (ÖPP) finanziert. Vorsicht ist geboten, denn das kann
       > teuer werden.
       
 (IMG) Bild: Nur auf der Terasse? Eigentlich überall, wenn es nach den Apologeten der Private-Public-Partnerships ginge.
       
       Öffentlich-Private Partnerschaften (kurz ÖPP) sind in den vergangenen
       Jahren immer stärker kritisiert worden. In der Regel wird vermutet, dass
       sie ein Produkt neoliberaler Ideologie sind und keinerlei Vorteile für den
       Staat bringen. Wenn die politischen Entscheidungsträger nicht ideologisch
       verblendet wären, würden sie dieses Konzept fallen lassen.
       
       Diese Kritik übersieht die großen politökonomischen Vorteile und den
       handfesten Nutzen für die aktuellen Entscheidungsträger. Dazu muss geklärt
       werden, wie Öffentlich-Private Partnerschaften in der Regel angewendet
       werden.
       
       Die meisten Projekte finden sich auf kommunaler Ebene im Hochbau und auf
       Bundesebene im Autobahnausbau nach dem sogenannten A-Modell. Auf kommunaler
       Ebene ist auffallend, dass es in Bundesländern mit großen Schwierigkeiten
       in den kommunalen Haushalten wie etwa Nordrhein-Westfalen mehr ÖPP-Projekte
       gibt als in Ländern mit stabilerer Kommunalfinanzierung wie
       Baden-Württemberg.
       
       ## 30 Jahre Einnahmen
       
       Wie funktioniert ein A-Modell? Der Staat tritt bei diesem Ausbauprojekt der
       Bundesregierung die Einnahmen aus der Lkw-Maut für die nächsten 30 Jahre
       ab, der Private übernimmt dafür Ausbau, Unterhalt und Betrieb des
       Autobahnabschnittes. Das dafür nötige Kapital leihen sich die Baufirmen bei
       Geschäftsbanken.
       
       Der Vorteil für die Baufirma ist offensichtlich. Sie bekommt einen lange
       laufenden Vertrag mit regelmäßigen Einnahmen für die nächsten 30 Jahre. Der
       Vorteil für die Geschäftsbank ist auch klar: Sie erhält höhere Zinsen als
       aus Bundesanleihen. Und nicht zuletzt erhalten Berater und Rechtsanwälte
       ein weites Betätigungsfeld.
       
       Angeblich umfasst der Vertrag zwischen Staat und privatem Konzessionär für
       die Erweiterung der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen mehr als 30
       Ordner. Als Vorteil für den Staat gilt die Logik: Wenn dasselbe
       Unternehmen, das die Straße baut, für die nächsten Jahrzehnte auch den
       Unterhalt leisten muss, baut es schon aus Eigeninteresse keinen Murks.
       Klingt zunächst einmal vernünftig.
       
       Fragt man als Parlamentarier nach Details und Wirtschaftlichkeit des
       Projekts, bekommt man ausweichende Angaben und Antworten. Sämtliche
       Unterlagen sind plötzlich Betriebsinterna und Geschäftsgeheimnisse. Sie
       können, wenn überhaupt, nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags
       eingesehen werden. Und finanziell geht es dabei auch nicht um kleine
       Beträge.
       
       Die Volumina der Konzessionsverträge schwanken auf Bundesebene bei den
       A-Modellen zwischen 400 Millionen und 1 Milliarde Euro, inzwischen sind
       sogar Projekte im Umfang von mehreren Milliarden Euro vergeben. Der
       Bundesrechnungshof bezweifelt die Wirtschaftlichkeit, die
       Landesrechnungshöfe warnen vor den Risiken, und die Kommunen ächzen über
       die hohen Mietverpflichtungen. Die öffentliche Debatte hinterfragt
       Lobbyeinfluss, Transparenzmangel und langfristige Kosten.
       
       ## Teurer als Ausschreibung
       
       Der Eindruck verdichtet sich, dass die Projekte in ihren Gesamtkosten den
       Staat und die Gesellschaft teurer kommen als die klassische Ausschreibung.
       Warum sind Projekte in Öffentlich-Privaten Partnerschaften in der Politik
       dann so beliebt?
       
       Neben den auch vorhandenen ideologischen Gründen liegt der handfeste Nutzen
       für die politischen Akteure auf der Hand: Bürgermeister(in),
       Landrat/-rätin, Verkehrsminister(in) bekommen "ihre" Rathäuser,
       Schwimmbäder und Autobahnen sofort. Dazu noch ein scheinbar modernes
       Finanzierungskonzept.
       
       Sorge für den baulichen Zustand und die Unterhaltung tragen private Träger.
       Der aktuelle Haushalt wird nur minimal belastet. Die Verschuldung erhöht
       sich offiziell nicht, denn nur die Baufirma verschuldet sich.
       
       Aber Vorsicht ist geboten. Für die öffentliche Hand ist es egal, ob sie
       sich verschuldet oder ihre Einnahmen verpfändet. "Öffentlich-Private
       Partnerschaft" klingt nur viel besser und moderner als "Schulden". Für
       überschuldete Kommunen ist der große Vorteil, dass die Kommunalaufsicht ein
       ÖPP-Projekt genehmigt, denn die Städte machen formal keine neuen Schulden,
       sie zahlen "nur" hohe Mieten.
       
       Wenn sich dann herausstellt, dass das ganze Projekt am Ende für den Staat
       viel teurer ist oder die finanziellen Spielräume sehr stark eingeschränkt
       sind, regiert längst ein(e) andere(r) Bürgermeister, ein anderer Landrat
       bzw. eine Landrätin, oder ein(e) andere(r) Verkehrsminister(in).
       
       Die ungleiche Verteilung der Vorteile und Kosten für die öffentliche Hand
       über die Laufzeit des ÖPP-Projekts vor dem Hintergrund des demokratisch
       wünschenswerten regelmäßigen Wechsels der Politiker hat zur Folge, dass der
       Staat strukturell benachteiligt ist. Das heißt, die jetzigen Amtsträger
       haben die Vorteile, die zukünftigen die Kosten.
       
       ## Der Kontrolle entzogen
       
       Die strukturelle Schwäche des Staates wird noch massiv verstärkt durch die
       umfassende Geheimhaltung. Auf Bundesebene sind nicht nur die Verträge
       geheim, sondern bereits die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen darüber, ob
       ein PPP Projekt finanziell sinnvoll ist oder nicht. Damit sind sie der
       parlamentarischen und öffentlichen Debatte und Kontrolle entzogen.
       
       Welche Mindestforderungen sind deshalb zu erheben? Die Wirtschaftlichkeit
       eines Projekts muss über den gesamten Lebenszyklus und nicht nur für den
       Konzessionszeitraum nachgewiesen sein.
       
       In die Gesamtbetrachtung sind deshalb nicht nur alle Transaktionskosten und
       Finanzierungskosten einzubeziehen, sondern auch zukünftige
       Unterhaltungskosten. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen
       Verpflichtungen müssen klar als Verschuldung der öffentlichen Hand
       transparent gemacht werden. Das heißt, ÖPP-Projekte sind nicht nur während
       der gesamten Vertragslaufzeit im Haushalt darzustellen. Die Belastung für
       die Haushalte muss auch für die zukünftige Infrastrukturplanung deutlich
       erkennbar sein.
       
       Da stellt sich die Frage, wie viele Projekte nur bei Einhaltung dieser
       beiden Kriterien als PPP realisiert würden. Die Anzahl dürfte sehr
       überschaubar sein.
       
       12 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anton Hofreiter
       
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