# taz.de -- Richter am Amtsgericht Reutlingen: Facebook-Account beschlagnahmt
       
       > Bei Facebook konnten bisher nur öffentliche Daten eingesehen werden. Das
       > will ein Richter ändern. Denn über das Netzwerk sollen wichtige
       > Informationen für einen Einbruch verschickt worden sein.
       
 (IMG) Bild: Am liebsten hätte es der Richter, wenn der Angeklagte freiwillig seinen Account offenlegt.
       
       REUTLINGEN dpa | Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär. Angeklagt
       ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen
       Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich
       alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Geschichte schreiben.
       Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account
       des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser
       Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter
       wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch
       unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft
       in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.
       
       Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der
       Generation Facebook. "Al Capone" nennt er sich in dem sozialen Netzwerk.
       Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie
       vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige
       Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie
       geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den
       Angeklagten zu überführen.
       
       Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle,
       sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für
       Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur
       die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich
       Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den
       Augen der Strafverfolger verborgen.
       
       "In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler
       oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken
       erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf
       Internet und Social Media spezialisiert ist. Und das will der als
       IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch schaffen. Dabei kann er
       auf Erfahrungen der deutschen Justiz mit dem Internet aufbauen. "Dass
       E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber
       eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig", sagt Ulbricht.
       
       ## Keine Daten bei Facebook in Deutschland
       
       Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines
       Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. "Die deutschen Provider sind da
       sehr kooperativ - das müssen sie auch sein. Aber wenn es um einen Provider
       im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer", erklärt
       Schirmbacher.
       
       Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei
       Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten
       Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es in Hamburg. Bei
       Facebook in Deutschland würden nämlich gar keine Daten verarbeitet. Daher
       müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin
       wenden. Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach
       Irland geschickt. Das koste aber Zeit und Geld, sagt Ulbricht.
       
       Genau auf dieses Argument hofft auch der Reutlinger Richter. Wenn er sich
       hohe Kosten für Nachforschungen im Ausland ersparen wolle, solle er den
       Ermittlern seinen Facebook-Account doch einfach freiwillig offenlegen, gab
       er dem 20-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Ob er das macht, wird sich
       beim nächsten Verhandlungstag am Donnerstag zeigen.
       
       ## Justiz muss reagieren
       
       Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung
       mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten würde.
       Denn wenn der Richter damit Erfolg hätte, würde er wohl zum Pionier. "Dann
       wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts
       geben", schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog www.internet-law.de.
       
       Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist
       Ulbricht überzeugt. Gerade die jungen Leute schrieben kaum noch Mails,
       sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere
       Internet-Netzwerke. "Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in
       Zukunft stärker beschäftigen."
       
       20 Feb 2012
       
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