# taz.de -- Kastration von Sexualtätern: Europarat will Verstümmelungsstopp
       
       > Deutschland ist neben Tschechien das letzte europäische Land, in dem die
       > Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist. Das Anti-Folter-Komitee des
       > Europarats fordert nun ein zügiges Ende.
       
 (IMG) Bild: Wirklich frei und gut informiert? Blick in eine Therapie-Abteilung für Gewalttäter.
       
       STRASSBURG afp | Der Europarat hat die Kastration von Sexualstraftätern in
       Deutschland kritisiert. Alle Bundesländer müssten "unverzüglich Schritte
       ergreifen", um dieser Praxis ein Ende zu setzen, verlangte das
       Anti-Folter-Komitee der Länderorganisation in einem am Mittwoch in
       Straßburg veröffentlichten Bericht. Die Kastration durch einen operativen
       Eingriff sei eine Verstümmelung, die nicht rückgängig zu machen sei und
       erhebliche "physische und psychologische" Folgen haben könne.
       
       Eine Delegation des Komitees hatte Ende 2010 zehn Tage lang mehrere
       deutsche Bundesländer besucht. Über die Praxis der Orchiektomie - also der
       Entfernung der Hoden - sprachen sie mit Betroffenen, aber auch mit
       Vertretern der Berliner Ärztekammer.
       
       Deutschland ist neben der Tschechischen Republik das letzte europäische
       Land, in dem die chirurgische Kastration von Sexualtätern noch erlaubt ist.
       Sie müssen aber vorher über die Folgen und möglichen Nebenwirkungen
       informiert werden und dem Eingriff schriftlich zustimmen. Außerdem müssen
       sie über 25 Jahre alt sein.
       
       Trotz dieser Vorschriften sei nicht sichergestellt, ob die Betroffenen sich
       immer "wirklich frei und gut informiert" für den Eingriff entscheiden,
       gaben die Experten des Europarats zu bedenken. Manche gingen möglicherweise
       davon aus, dies sei die einzige Möglichkeit, um einer lebenslangen
       Verwahrung zu entgehen. Im übrigen werde diese Praxis von der
       Internationalen Vereinigung für die Behandlung von Sexualstraftätern
       (IATSO) nicht empfohlen - zumal es heute wirksame Hormonbehandlungen zur
       Eindämmung des Sexualtriebs gebe.
       
       ## Bundesregierung: Kritik "nachvollziehbar"
       
       Die Bundesrepublik verteidigte den Eingriff zur Eindämmung eines "abnormen
       Geschlechtstriebs" mit dem Hinweis auf eine deutlich verringerte
       Rückfallquote. In ihrer am gleichen Tag veröffentlichten Stellungnahme
       verwies sie auf eine Untersuchung aus dem Jahre 1997, die 104 zwischen 1970
       und 1980 kastrierte Sexualstraftäter betraf. Dieser Studie zufolge wurden
       von ihnen drei Prozent rückfällig. In einer Kontrollgruppe von 53
       Sexualtätern, die nicht chirurgisch kastriert wurden, wurde demnach fast
       jeder zweite rückfällig.
       
       Dennoch sei Kritik an der "medizin- und rechtshistorisch hoch belasteten
       chirurgischen Kastration" nachzuvollziehen, räumte die Bundesregierung ein.
       Daher werde dieser Eingriff in Deutschland heute nur noch "in wenigen
       Einzelfällen" vorgenommen. Das Bundesjustizministerium stellte eine
       "multidisziplinäre Debatte" über das Thema in Aussicht. Daran sollte der
       Deutsche Ethikrat beteiligt werden.
       
       22 Feb 2012
       
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