# taz.de -- Erleichterte Erbfallregelung in der EU: Der Tod ist schon traurig genug
       
       > Erben wird einfacher. Das Europäische Parlament stimmte einer Verordnung
       > zu, die das rechtliche Durcheinander bei länderübergreifenden Erbfällen
       > vereinfacht.
       
 (IMG) Bild: Omas Klunker dürfen zukünftig nach einheitlicher EU-Regelung geerbt werden.
       
       BRÜSSEL taz | Die Regelung von grenzüberschreitenden Erbfällen wird
       einfacher in der EU. Das Europäische Parlament hat am Dienstag einer
       entsprechenden Verordnung zugestimmt. „Bisher gab es oft Streit, welches
       Recht angewendet werden soll, wenn zum Beispiel der Verstorbene in Spanien
       lebte, aber Deutscher war und seine Nachkommen auch in Deutschland wohnen.
       Dieses rechtliche Durcheinander bedeutete für die Angehörigen viel Aufwand
       und hohe Kosten.
       
       „Das wird jetzt anders“, sagte der CDU-Europa-Abgeordnete Kurt Lechner, der
       im Parlament für die Verordnung verantwortlich ist. Rund 450.000
       Erbschaften pro Jahr sind in der EU nicht auf ein einziges Land beschränkt.
       Das sind rund zehn Prozent aller Erbfälle mit einem Wert von 123 Milliarden
       Euro. Bisher sind die Mitgliedsstaaten darauf bedacht, die Erbfälle jeweils
       nach ihrem nationalen Recht zu regeln. Sie erkennen zum Beispiel
       Gerichtsentscheide aus anderen EU-Ländern nicht an. Besonders kompliziert
       wird das, wenn das Erbrecht in den beteiligen Staaten nicht das gleiche
       ist.
       
       „Die Erbfolge kann unterschiedlich sein. Auch die Pflichtanteile für Kinder
       sind nicht EU-weit die gleichen. Das ist ein ziemliches Chaos“, sagt
       Lechner. Dies wird sich nun ändern. Nach der neuen EU-Verordnung gilt für
       das gesamte Erb-Vermögen das Recht des Landes, in dem sich der
       Lebensmittelpunkt des Verstorbenen befunden hat – außer der Betroffene hat
       in seinem Testament eine andere Regelung festgelegt. Außerdem wird es einen
       EU-weiten Erbschein geben, den die Angehörigen für Behördengänge wie die
       Eintragung in Grundbücher oder auch den Zugang zu Bankkonten nutzen können.
       
       „Der Tod eines Familienmitglieds ist schon traurig genug. Da kann man
       zusätzliche rechtliche Kopfschmerzen nicht gebrauchen“, sagte die
       EU-Kommissarin Viviane Reding.Die Erbschaftssteuer wird durch die neue
       Verordnung allerdings nicht geregelt. „Dieses Thema wollten die EU-Staaten
       nicht angehen, obwohl es auch da durchaus Probleme gibt“, sagt Kurt
       Lechner. Außerdem bleiben zwei EU-Staaten außen vor: Groß-Britannien und
       Irland wollen sich an der neuen EU-weiten Regelung nicht beteiligen.
       
       Sie haben bereits eine Ausnahmeregelung erstritten. „20 Verhandlungsrunden
       im Rat in den vergangenen zwei Jahren haben nicht gereicht, um sie zu
       überzeugen. Das ist besonders ärgerlich, weil es gerade in diesen Ländern
       Möglichkeiten gibt, Vermögen von Erben in Trusts und Stiftungen zu
       verstecken“, sagte die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger. Jetzt müssen
       die übrigen EU-Mitgliedsstaaten noch formal zustimmen. Allerdings gilt ein
       positives Votum als sicher, weil sich die Minister bereits im Vorfeld mit
       den EU-Abgeordneten auf den Verordnungstext geeinigt hatten.
       
       13 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
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