# taz.de -- Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Kein Geld mehr für Parteijugend
       
       > Die Zuschüsse des Familiensministeriums an die Jugendverbände der
       > Parteien sind rechtswidrig. Geklagt hatte die Parteijugend der
       > Linkspartei.
       
 (IMG) Bild: Muss nicht an solid zahlen, darf aber der restlichen Parteijugend kein Geld mehr zukommen lassen: Familienministerin Kristina Schröder.
       
       BERLIN taz/epd | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die
       bisherige Praxis der Finanzierung von Parteijugendorganisationen für
       insgesamt rechtswidrig. Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums aus
       Mitteln des Kinder- und Jugendplans an Organisationen wie die Junge Union
       oder die Jusos stellten eine „verdeckte Parteifinanzierung" dar, befanden
       die Richter. Geklagt hatte die Jugendorganisation der Linkspartei solid,
       die bisher im Gegensatz zu den anderen politischen Jugendorganisationen
       kein Geld vom Familienministerium bekommen hatte.
       
       2006 hatte solid die Zuschüsse beantragt. Das Ministerium lehnte die
       Förderung ab, da es an der Verfassungskonformität der Organisation
       zweifelte. Im Berufungsverfahren wies das Oberverwaltungsgericht die Klage
       nun ab, da es generelle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Finanzierung
       aller Jugendorganisationen gebe. Wenn politische Jugendorganisationen vom
       Staat finanziell unterstützt werden, wirke sich das auf die politische
       Willensbildung aus, sagte der Vorsitzende Richter Reinhard Schultz-Erwert.
       
       Die Frage, wer die Zuschüsse erhalte, dürfe deshalb nicht nach
       verwaltungsinternen Richtlinien entschieden werden. „Diese bedürfen einer
       gesetzlichen Regelung. Diese Regelung fehlt aber“, so Schultz-Erwert. Da es
       nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts keine gesetzliche Grundlage für
       die Förderung gibt, stehe auch der Linksjugend eine solche nicht zu.
       Natürlich sei somit auch die Bezuschussung der anderen politischen
       Jugendorganisationen rechtswidrig.
       
       ## 100.000 Euro für die Grüne Jugend
       
       Bislang profitierten von der Unterstützung vor allem Jusos und Junge Union:
       Jeweils rund 300.000 Euro erhielten die Verbände im Jahr 2006 vom
       Familienministerium. Die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen bekamen etwa
       100.000 Euro. Die Linksjugend hatte für das gleiche Jahr 64.000 Euro
       beantragt. Die Bearbeitung von Anträgen für die Folgejahre ist bis zur
       Beendigung des Rechtsstreits erst einmal ausgesetzt.
       
       Da das Oberverwaltungsgericht die generelle Förderung von politischen
       Jugendvereinigungen für fragwürdig hält, ließ es die Frage offen, ob dass
       Familienimisterium rechtmäßig handelte, indem es die Förderung der
       Linksjugend aufgrund von Zweifeln an der Verfassungskonformität
       verweigerte.
       
       Schultz-Ewert erklärte allerdings, dass die Vorbehalte einer genaueren
       Prüfung wohl nicht standgehalten hätten. 2009 war das Berliner
       Verwaltungsgericht bereits zu der gleichen Auffassung gekommen. Wegen
       „grundsätzlicher Bedeutung" lässt das Oberverwaltungsgericht Revision vor
       dem Bundesverwaltungsgericht zu. Diese Möglichkeit will die Linksjugend
       nach ersten Aussagen auch nutzen. Gleichzeitig möchte sie einen Eilantrag
       beim Berliner Verwaltungsgericht stellen, dass die Bezuschussung anderer
       Jugendorganisationen eingestellt wird.
       
       14 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Koark
       
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