# taz.de -- Ehegattensplitting für Homo-Paare: Liberale fordern Steuergleichheit
       
       > Finanzverwaltungen wollten bis zu einem Grundsatzurteil Homo- und
       > Hetero-Ehen gleich behandeln. Doch Finanzminister Schäuble (CDU) legte
       > ein Veto ein. Nun setzt sich die FDP dafür ein.
       
 (IMG) Bild: Da sind sich zwei einig.
       
       BERLIN dpa | Homosexuelle Paare sollen nach dem Willen der FDP in den
       Genuss aller Steuerprivilegien von Eheleuten kommen. Von 2013 an sollten
       auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegatten-Splitting
       profitieren, fordern FDP-Chef Philipp Rösler und Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dies sollte Finanzminister Wolfgang
       Schäuble (CDU) im aktuellen Jahressteuergesetz verankern. Widerstand kommt
       vor allem aus der CSU.
       
       In einem Brief an Schäuble schreiben der Vizekanzler und die
       Justizministerin: „Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt,
       insbesondere gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht
       abzubauen.“ Damit würde auch die Rechtsunsicherheit durch die
       unterschiedliche Handhabung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte
       beendet, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren oder nicht, heißt es in dem
       Schreiben.
       
       Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten
       gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der
       Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf
       Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse
       Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene
       Lebenspartnerschaften anhängig.
       
       Mehrere Finanzgerichte hatten bereits entschieden, dass ein homosexuelles
       Paar bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das
       Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann. Die bei der Einkommensteuer
       vorgenommene Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragenen
       Lebenspartnerschaften könne verfassungswidrig sein.
       
       Steuerexperten von Bund und Ländern waren daher bereit, Rechtsschutz zu
       gewähren und negative Einkommensbescheide unter Vorbehalt zu stellen – bis
       das Verfassungsgericht diese Frage geklärt hat. Doch Schäuble legte sein
       Veto ein, um die Verhandlungsposition des Bundes nicht zu beeinträchtigen.
       
       ## Das letzte große Steuerprivileg
       
       Mit den Urteilen der Finanzgerichte gerät das letzte große Steuerprivileg
       der Ehe gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften ins Wanken. Beim
       Erbschaft-, Schenkung- sowie Grunderwerb-Steuerrecht gibt es keine
       Ungleichbehandlung mehr. Karlsruhe hatte auch in der
       Hinterbliebenenversorgung eine Ungleichbehandlung verworfen. Die
       Bundesregierung hatte zudem eine Gleichstellung von Lebenspartnern im
       Vermögensbildungs- sowie Wohnungsbauprämiengesetz angekündigt.
       
       2010 lebten 23.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene
       Lebenspartnerschaft. Die Gewährung des Splittingtarifs für die eingetragene
       Lebenspartnerschaft würde jährlich 30 Millionen Euro kosten. Dies
       entspricht nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank
       Hechtner gerade einmal 0,2 Prozent der Mindereinnahmen, die der
       Splittingtarif für Ehegatten verursacht. Derzeit verzichte der Staat auf
       fast 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.
       
       23 Mar 2012
       
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       locken - und ist noch heute unsinnig. Kein Grund, es Homo-Paaren zu
       verwehren.