# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung: Rechtsfreie Räume
       
       > Den Verantwortlichen bei den Länderpolizeien ist bewusst, dass sie gegen
       > geltendes Recht verstoßen, wenn sie die mobilen Videokameras
       > prophylaktisch bei Demos laufen lassen.
       
 (IMG) Bild: Filmt präventiv die Demonstranten: ein Kamerawagen der Polizei, hier bei der Nazi-Demo in Lübeck.
       
       Eins ist klar: die Rechtslage. Das präventive Filmen von Teilnehmern einer
       Demonstration, die nichts Strafbares gemacht haben, ist rechtswidrig und
       verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das
       Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das haben Gerichte mehrfach
       entschieden, das Bundesverfassungsgericht hat es unterstrichen.
       
       Da nützt es auch nichts, wenn nach der Entscheidung des
       Oberverwaltungsgericht Münster, die speziell den Einsatz mobiler
       Beweissicherungsfahrzeuge aufs Korn genommen hat, von Verantwortlichen die
       Floskel geäußert wird: Zwei Juristen – drei Meinungen. Den Verantwortlichen
       bei den Länderpolizeien ist bewusst, dass sie gegen geltendes Recht
       verstoßen, wenn sie die mobilen Videokameras prophylaktisch bei Demos
       laufen lassen – aber eben nur gegen geltendes Verwaltungsrecht.
       
       Und da liegt das Problem. Wer bei Rot über die Ampel geht, kassiert ein
       Bußgeld. Wer jemandem eins auf die Nase haut, muss eventuell sogar ins
       Gefängnis. Wer jemanden beim Autoverkauf bewusst betrügt, muss
       zivilrechtlich mit Regress rechnen.
       
       Doch im Verwaltungsrecht gibt es keine Sanktionen, nur einen Tadel. Und
       darum wird nach dem Prinzip gehandelt. „Legal, illegal, scheißegal.“ Wenn
       die Politik nicht einschreitet, wird es weiterhin rechtsfreie Räume für die
       Staatsgewalt geben – und Grundrechtseinschränkungen für Demonstranten.
       
       2 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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 (DIR) Polizei filmt Demos: Vorsicht, Kamera!
       
       Die Bereitschaftspolizeien der Länder filmen mit mobilen Kamerawagen
       präventiv Demonstrationen, obwohl das rechtlich nicht erlaubt ist. Die
       Politik sieht bislang keinen Handlungsbedarf.