# taz.de -- Neues Crowdfunding-Gesetz in den USA: Der kleine Börsengang
       
       > In den USA wird es künftig einfacher für Firmen, Gelder im Netz
       > einzusammeln. Das neue „Crowdfunding-Gesetz“ hat aber noch einige Tücken.
       
 (IMG) Bild: Vor zehn Jahren versuchten sich Startups an der Börse – jetzt dürfen sie sich crowdfunden.
       
       BERLIN taz | Online-Plattformen wie [1][Kickstarter] sind in den USA und
       zunehmend auch international ein großer Erfolg: Kreative Unternehmer und
       solche, die es werden wollen, stellen ihren Produktvorschlag, ihr
       Filmprojekt, ihre Softwareidee oder ihr Umweltvorhaben anderen Nutzern vor,
       die dann dafür Geld geben können. Kommen innerhalb einer festgelegten Zeit
       genügend virtuelle Scheine – Verpflichtungen, zu bezahlen – zusammen, kann
       das Projekt starten. Die Plattform bekommt einen kleinen Prozentsatz, der
       Rest geht komplett an den Unternehmer.
       
       Auf diese Art sind schon zahllose spannende Zubehörartikel für Smartphones
       oder Tablets entstanden, Retrovideospiele wurden wiederbelebt und Alben mit
       Spielemusik angeschoben. Selbst nachhaltige Landwirtschaftsprojekte finden
       hier ihr Startkapital.
       
       An US-Präsident Barack Obama scheint der Trend nicht vorbeigegangen zu
       sein: Im Rahmen des „Jumpstart Our Business Startups“-Gesetz, kurz JOBS
       Act, sollen einige der „Crowdfunding“-Ideen nun auf das reguläre
       Geschäftsleben übertragen wären. Das Paket, das bereits von
       Repräsentantenhaus und Senat verabschiedet wurde, erlaubt es Unternehmen,
       mit einem Crowdfunding-Ansatz Investoren zu finden.
       
       Statt wie bei Kickstarter und Co. in einzelne Produkte ihr Geld zu stecken,
       sollen die Amerikaner künftig leichter in junge Firmen investieren können,
       die ihnen dann Anteile geben. Ganz neu ist die Idee nicht – etwas größer
       gedacht, nennt man sie Börsengang. Allerdings muss man für das Crowdfunding
       wesentlich weniger Hürden überspringen, so dass sich die Finanzierungsform
       auch für kleine und mittlere Betriebe eignet, die noch kein Interesse daran
       haben, an öffentlichen Märkten gehandelt zu werden.
       
       Der JOBS Act erlaubt es unter anderem, dass eine Firma mehr Aktionäre haben
       kann, bevor sie eine offizielle Akkreditierung bei der US-Börsenaufsicht
       braucht und Berichtspflichten hat, die denen von Unternehmen an der Börse
       entsprechen. Außerdem wurde der maximale Marktwert erhöht – auf immerhin 50
       Millionen Dollar.
       
       ## Weniger Regulierung, einfache Berichtspflicht
       
       Außerdem könnten interessierte Personen leichter in Crowdfunding-Firmen
       investieren – dabei sollen sie mit jährlichen Limits geschützt werden, die
       sich an ihrem Einkommen orientieren. Außerdem hebt der JOBS Act einige
       Vorgaben auf, die das sogenannte Sarbanes-Oxley-Gesetz geschaffen hatte,
       das nach dem Dotcom-Crash zur Jahrtausendwende eingeführt wurde: Es soll
       regulatorische Erleichterungen geben, gleichzeitig werden die
       Berichtspflichten vereinfacht.
       
       Noch lässt sich nicht sagen, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf
       Investitionsklima und Verbraucherschutz haben wird. Sarbanes-Oxley gilt als
       einer der Gründe, warum sich unter anderem Internet-Firmen mit Börsengängen
       in den letzten zehn Jahren vergleichsweise zurückgehalten haben. In der
       Dotcom-Zeit, an die sich nicht nur Börsenhändler noch lebhaft erinnern,
       gingen zahllose Firmen an NASDAQ und Co., die noch rote Zahlen schrieben.
       
       Mit dem Platzen der ersten Internet-Blase fielen die Umsätze, erste
       Unternehmen gingen pleite. Resultat war eine Wertevernichtung in Höhe von
       fünf Billionen Dollar gemessen am Marktwert zwischen 2000 und 2002.
       Sarbanes-Oxley wurde eingeführt, damit sich so etwas nicht mehr so leicht
       wiederholen kann. Entsprechend gab es Kritik von Verbraucherschützern, dass
       der JOBS Act hier wieder Löcher reißen könnte.
       
       Andere Beobachter fragen sich, ob Crowdfunding für Start-ups im
       Techniksektor überhaupt eine sinnvolle Lösung ist. Eine Firma mit Hunderten
       kleinen Aktionären könne Probleme bekommen, institutionelle Investoren
       anzuziehen, sagte Bob Clarkson, ein auf Investmentrecht spezialisierter
       Anwalt im Silicon Valley, der New York Times. Große Geldgeber sähen die
       Gefahr, dass die Kleinfinanciers keine Lust mehr hätten, etwas
       nachzuschießen, wenn eine Firma in eine Problemzone gerate. „Der Prozess,
       die Genehmigung der Aktionäre für eine nächste Finanzierungsrunde
       einzuholen, wird bei mehreren Hundert Personen komplexer und
       unvorhersehbarer.“
       
       4 Apr 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.kickstarter.com/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
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