# taz.de -- Diskussion um Tanzverbot: Bitte nicht am Karfreitag!
       
       > In mehreren Bundesländern herrscht am Karfreitag Tanzverbot. Befürworter
       > verteidigen die gesetzliche Auszeit. Kritiker wollen demonstrieren –
       > tanzend.
       
 (IMG) Bild: Der Gesetzgeber findet Tanzen an Ostern nicht lustig.
       
       BERLIN taz | Darf am Karfreitag, wenn ChristInnen der Kreuzigung Jesu
       Christi gedenken, getanzt werden? Nein, sagt das Gesetz in vielen deutschen
       Bundesländern. Nun beschäftigt diese Frage auch die Fraktionen der
       Landesregierungen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und
       Hessen.
       
       Der Hessische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Gießen
       entschieden am Abend, dass nicht gegen das Tanzverbot demonstriert werden
       darf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt steht noch aus.
       
       Die Linke, die Piraten und die Grünen finden das Verbot unzeitgemäß.
       „Möglicherweise verfassungswidrig“ nannte der Abgeordnete Hans-Henning
       Adler von der Linkspartei in Niedersachsen das Tanzverbot.
       
       Das Gesetz in Niedersachsen besagt, dass von Gründonnerstag ab 5 Uhr
       morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht nicht getanzt werden darf. Vor
       allem der Betrieb von Diskotheken wird durch das Gesetz eingeschränkt.
       
       Die Linkspartei, die Piraten und die Grünen wollen das Verbot abschaffen.
       „Das Gesetz zwingt allen Bürgern ein religiöses Verhalten auf“, meint
       Adler. In Schleswig-Holstein unterstützt die FDP die Forderung nach der
       Abschaffung.
       
       ## Gemeinsame Auszeit für die Gesellschaft
       
       Die CDU hält die Diskussion für „überflüssig“. Die niedersächsische
       Abgeordnete Dorothea Prüssner sagte: „Wir sollten diesen Tag nutzen, um uns
       an den Ursprung des christlichen Glaubens zurückzuerinnern.“ Der Karfreitag
       gebe den Menschen die Ruhe, Bilanz für das eigene Leben zu ziehen, so
       Prüssner.
       
       Auch die evangelische Kirche verteidigt den Karfreitag als stillen Freitag.
       Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus
       Schneider, sagte dem Hessischen Rundfunk: „Das sind Zeichen, die ganz gut
       tun. Ich bin dafür, dass dieser Tag als Tag der Ruhe und der inneren
       Einkehr geschützt bleibt.“
       
       Kritiker wollen gegen das Verbot demonstrieren, und zwar tanzend. Am
       Karfreitag soll es mehrere Demonstrationen gegen das Verbot geben. Die
       Piraten und die Grüne Jugend Göttingen haben für Karfreitag zu einer Demo
       gegen das Tanzverbot in Hannover aufgerufen.
       
       ## „Kopfhörerdisko“ gegen die Ruheverordnung
       
       Falls wegen eines Verbotes von lauter Musik kein Lautsprecherwagen zum
       Einsatz kommen darf, wollen die Veranstalter eine „Kopfhörerdisko“
       veranstalten. Dabei bekommen alle Teilnehmer einen Kopfhörer mit Musik, zu
       der sie tanzen können, ohne dass Außenstehende die Musik hören.
       
       Auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen soll gegen das Tanzverbot
       protestiert werden. Die Piratenpartei in Frankfurt und Gießen hat zu
       Flashmobs aufgerufen. Das Regierungspräsidium Gießen und die Stadt
       Frankfurt am Main haben die Tanz-Demonstrationen allerdings verboten.
       
       In Wiesbaden darf die Grüne Jugend gegen das Verbot demonstrieren,
       allerdings ohne zu tanzen. In Köln wurde dazu aufgerufen, mit MP3-Playern
       oder Kofferradio zum Dom zu kommen.
       
       ## In den Stadtstaaten darf getanzt werden
       
       Für die Regelungen zu den Feiertagen sind, mit Ausnahme des Tags der
       deutschen Einheit am 3. Oktober, die einzelnen Bundesländer zuständig.
       Tanzverbote gibt es in der ganzen Bundesrepublik an mehreren Feiertagen,
       besonders aber am Karfreitag. Die meisten Tanzverbote existieren in
       Baden-Württemberg.
       
       Nur Berlin, Bremen und Hamburg haben am Karfreitag kein ganztägiges
       Tanzverbot. Dort sind jeweils Zeiträume festgelegt, in denen öffentliche
       Tanzveranstaltungen verboten werden können.
       
       5 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Josta van Bocksmeer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Feiertage
       
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