# taz.de -- Externe Mitarbeiter in Ministerien: Lobbyisten im Hause Bahr
       
       > Die Zahl externer Mitarbeiter in Ministerien steigt. Nicht ausgewiesen
       > werden sie im Gesundheitsministerium. Selbst Rechtsverstöße bleiben
       > folgenlos.
       
 (IMG) Bild: Von Lobbyisten umringt? Daniel Bahr.
       
       HEIDELBERG taz | In den Bundesministerien arbeiten mehr Interessenvertreter
       als bisher bekannt. Nach Informationen der taz sind im
       Gesundheitsministerium zurzeit eine Angestellte des GKV-Spitzenverbands der
       Krankenkassen und zwei Mitarbeiter der AOK tätig.
       
       Diese externen Mitarbeiter tauchen in einem internen Lobbyisten-Bericht,
       welcher der taz vorliegt, nicht auf. Lobbyismus-Experten kritisieren diese
       intransparente Praxis.
       
       Durch einen Bericht des Innenministeriums „über den Einsatz externer
       Personen in der Bundesverwaltung“ ist bekannt geworden, dass in mehreren
       Ministerien weiterhin Lobbyisten arbeiten. In den Häusern von Außenminister
       Guido Westerwelle und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) bereiten
       Interessenvertreter auch Reden für die Hausleitung vor.
       
       Welche Aufgaben die Mitarbeiter des GKV-Spitzenverbands und der AOK
       erfüllen, nennt das Gesundheitsministerium nicht. Es schließt aber die
       Mitarbeit an Gesetzesentwürfen nicht aus. Eine Sprecherin des Ministeriums
       sagt, das Sozialgesetzbuch erlaube den Krankenkassen, die Ministerien
       personell zu unterstützen. Da für Krankenkassen als Körperschaften des
       öffentlichen Rechts besondere Regeln gelten, sind deren Mitarbeiter im
       Bericht des Innenministeriums nicht aufgeführt.
       
       ## Vor allem FDP-geführte Ministerien betroffen
       
       „Wir fordern, dass auch Vertreter der Krankenkassen aufgelistet werden“,
       sagt Ulrich Müller, Vorstand der Initiative LobbyControl. In der
       Vergangenheit hätten ebenso Mitarbeiter der staatlichen KfW-Förderbank und
       anderer Einrichtungen in Ministerien gearbeitet. „Der aktuelle Bericht
       erfasst nur einen Teil der externen Mitarbeiter“, bemängelt Müller. Deshalb
       schaffe der Bericht, der ohnehin nicht-öffentlich ist, keine wirkliche
       Transparenz über die Aktivitäten von Unternehmens- und Verbandsmitarbeitern
       in der Bundesregierung.
       
       Laut dem Bericht waren im zweiten Halbjahr 2011 in der Bundesverwaltung 70
       externe Mitarbeiter beschäftigt. Obwohl der Einsatz externer Mitarbeiter in
       Ministerien seit Jahren kritisiert wird, hat ihre Anzahl damit einen neuen
       Höchststand erreicht. Dabei sind zum Beispiel die drei
       Krankenkassen-Mitarbeiter offensichtlich gar nicht mitgezählt.
       
       Nachdem 2006 ein „Monitor“-Bericht darauf aufmerksam gemacht hatte, wird
       seit 2008 auf Drängen des Bundesrechnungshofes und des Bundestags die
       Beschäftigung solcher „Leiharbeiter“ in Ministerien reguliert und erfasst.
       
       Auffällig ist, dass aktuell vor allem die FDP-geführten Ministerien
       betroffen sind. Im Auswärtigen Amt soll seit Oktober ein Angestellter des
       Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) mithelfen, Reden für die
       Leitung des Hauses zu schreiben.
       
       ## „Grundsätzlich nicht zulässig“
       
       Im Gesundheitsministerium arbeitete 2011 sogar ein Mitarbeiter des Verbands
       der Ersatzkassen (vdek) am Entwurf des Versorgungsgesetzes. Dabei ist laut
       der einschlägigen Verwaltungsvorschrift der Einsatz externen Personals bei
       der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten
       „grundsätzlich nicht zulässig“.
       
       Lobbyismus-Experten kritisieren diesen Fall deshalb scharf. „Die Mitarbeit
       des vdek-Angestellten an einem Gesetzentwurf verstößt gegen die
       Vorschriften der Bundesregierung“, sagt Ulrich Müller von LobbyControl. Die
       Vorschriften „müssen streng eingehalten werden.“
       
       Auch der umtriebige Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis
       sieht in der Beteiligung des vdek-Mitarbeiters einen Verstoß gegen die
       Verwaltungsvorschrift. „Dies hat allerdings keine rechtlichen Folgen“,
       erklärt Battis – Strafen irgendwelcher Art sind also nicht vorgesehen. Dies
       ist für Müller das Hauptproblem. „Die Ministerien halten ihre eigenen
       Vorschriften nicht ein – und keine Sanktionen dafür sind möglich.“
       
       19 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Maisch
       
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