# taz.de -- Befruchtung ohne Einverständnis des Vaters: Ärzte müssen Unterhalt zahlen
       
       > Nach einer künstlichen Befruchtung müssen nun zwei Ärzte den Unterhalt
       > für ein 2007 geborenes Zwillingspaar zahlen. Der biologische Vater der
       > Kinder war gegen die Befruchtung.
       
 (IMG) Bild: Nicht mit Problemen gerechnet: Die Ärzte nahmen an, dass auch der Vater die Kinder wollte.
       
       DORTMUND dpa | Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie
       tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung
       sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den
       Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen.
       
       Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte
       vernichtet werden müssen. Außerdem hatten sie bei dem Eingriff auf die
       Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Urteil des Dortmunder
       Landgerichts müssen sie für diese Fehler nun haften (AZ: 4 O 320/10).
       
       Der Vater der Kinder zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Er
       hatte sich von seiner früheren Lebensgefährtin hintergangen geführt und von
       „Samenraub“ gesprochen. „Von meiner Seite war damals nie ein Kinderwunsch
       vorhanden“, sagte der 40-Jährige auf dem Gerichtsflur. Die Beziehung zu
       seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung
       praktisch schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff trotzdem habe
       durchführen lassen, könne er sich nicht erklären.
       
       Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004
       einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen.
       Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: „Nach einem
       Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen.“ Und: „Wir sind überzeugt, dass
       der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine
       künstliche Befruchtung benutzt wird.“
       
       ## Bis zum 18. Lebensjahr zahlen
       
       Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen
       gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon
       lange einen großen Kinderwunsch hätten.
       
       Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche
       Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der
       Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen. Der
       Vater hat die Zwillinge – ein Junge und ein Mädchen – bislang nur einmal
       kurz gesehen.
       
       Ob sich das in Zukunft noch einmal ändern werde, wisse er nicht. „Ich habe
       Angst davor, dass sie irgendwann fragen, wer ihr Papa ist“, sagte er nach
       der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärzte können
       Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
       
       19 Apr 2012
       
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