# taz.de -- Osteuropäische Haushaltshilfen: Pflege in der Trickkiste
       
       > Die wenigsten Haushaltshilfen erhalten einen Mindestlohn. Denn für
       > Privathaushalte gelten eigene Regeln, pflegerische Tätigkeiten werden
       > umdeklariert.
       
 (IMG) Bild: Mindestlohn für Pflege- und Haushaltshilfen: mit Tricks möglich.
       
       BERLIN taz | Die meisten osteuropäischen Pflegehelferinnen in
       Privathaushalten haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die
       Lohnuntergrenze für die Pflegebranche existiert seit August 2010. Sie soll
       dafür sorgen, dass Pflegekräfte im Westen mindestens 8,75 Euro, im Osten
       mindestens 7,75 Euro in der Stunde erhalten.
       
       Doch für Privathaushalte gelten eigene Regeln: Werden die Frauen direkt von
       einer Familie angestellt, greift die Lohnuntergrenze nicht, weil ein
       Privathaushalt per Gesetz nicht als Pflegebetrieb gilt. Die meisten Frauen
       arbeitet jedoch eh als Selbstständige – oder werden von Firmen mit Sitz in
       Osteuropa zum Arbeiten nach Deutschland entsandt.
       
       Dadurch entstehen neue Hürden für den Mindestlohn. Selbstständige, faktisch
       oft scheinselbstständig, haben per se keinen Anspruch auf ihn. Entsandte
       Arbeitskräfte eigentlich schon. „Doch der Mindestlohn wird oft dadurch
       unterlaufen, dass die Frauen von Entsendefirmen als Haushaltshilfen
       eingestellt werden“, sagt Margret Steffen, Pflegeexpertin bei der
       Gewerkschaft Ver.di.
       
       Haushaltshilfen dürfen nämlich seit 2009 auch „pflegerische Alltagshilfen“
       wie Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, beim Essen
       oder der Fortbewegung übernehmen, hat der Gesetzgeber bestimmt. „Die Grenze
       zwischen Pflege- und Haushaltshilfe verschwimmt zu Lasten der Frauen“, sagt
       Steffen.
       
       Die Familien hingegen sparen durch entsandte Arbeitskräfte oder
       Selbstständige viel Geld: Sozialabgaben fallen nur in Höhe der
       osteuropäischen Sätze oder gar nicht an, die Entlohnung der Frauen kann
       beliebig festgesetzt werden. Für die Arbeit einer privaten Pflegehilfe
       bezahlen Familien offiziell zwischen 1.200 und 1.800 Euro monatlich, viele
       aber auch weniger.
       
       Eine angemessene Entlohnung wäre für die meisten Familien nicht zu tragen:
       Bei einer Intensivbetreuung rund um die Uhr müssten mehrere Pflegerinnen
       eingesetzt werden. Das würde bei „guter Arbeit“ mindestens 10.000 Euro
       kosten, hat Ver.di errechnet. Staatliche Zuschüsse gibt es jedoch nicht.
       Denn die Pflegerinnen kommen nicht von einem in Deutschland anerkannten,
       zertifizierten Pflegedienst.
       
       20 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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