# taz.de -- Lebenspartner dürfen im Pfarrhaus wohnen: Wider den „Schöpfungswillen Gottes“
       
       > Die Synode der Evangelischen Kirche Sachsens hat entschieden:
       > PartnerInnen von homosexuellen PfarrerInnen dürfen im Ausnahmefall unter
       > dem Kirchendach leben.
       
 (IMG) Bild: Der Regenbogen gilt als Symbol der Homosexuellen.
       
       DRESDEN taz | Im Einzelfall dürfen in sächsischen Pfarrhäusern auch
       homosexuelle PfarrerInnen mit ihren Partnern zusammenleben. Auf diesen
       Kompromiss einigte sich am Sonntag die Frühjahrssynode der Evangelischen
       Kirche (EKD) Sachsens.
       
       Nach monatelangem Streit über die Novellierung des Pfarrdienstrechts
       bestätigte die Synode in Dresden damit den salomonischen Beschluss der
       sächsischen Kirchenleitung vom Januar. Die hatte vorgeschlagen, das
       „Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau“ zu betonen und so eine alte
       Regelung von 2001 fortzuschreiben. Das Zusammenleben von
       gleichgeschlechtlichen Paaren wird danach nicht erlaubt. Wenn der
       Kirchenvorstand zustimmt, soll es homosexuellen Geistlichen jedoch „im
       Einzelfall“ gestattet werden, ins Pfarrhaus einzuziehen. Das beschloss nun
       auch eine Mehrheit der Synodalen.
       
       Es ist ein Kompromiss, denn gut ein Fünftel der landeskirchlichen
       sächsischen Gemeinden, vor allem aus dem pietistisch geprägten Erzgebirge
       und dem Vogtland, hatten sich mit der Unterzeichnung der „Markersbacher
       Erklärung“ gegen eine Änderung des Pfarrerdienstrechts ausgesprochen. Sie
       sagen, dass „eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und
       nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht werden darf“. Die Unterzeichner
       lehnen eine liberale und kritische Bibelauslegung ab. Homosexualität
       entspräche nicht dem „Schöpfungswillen Gottes“, heißt es in einem offenen
       Brief des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes an den Landesbischof.
       
       Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom Januar hatten sich dessen Gegner
       zur „Bekenntnis-Initiative“ formiert. Sie erntete viel Zuspruch und warnte
       vor der Kirchenspaltung: „Wir erwarten von der Landessynode ein
       Kirchengesetz, das uns auch weiterhin Loyalität zu den Beschlüssen der
       Landeskirche ermöglicht“, so die Hardliner.
       
       Trotz dieser indirekten Drohungen rechnet Frank Meinel, Vorsitzender des
       Rechtsausschusses der Synode, nicht mit vielen Austritten. „Auch bei
       pietistisch bis evangelikal geprägten Mitgliedern bleibt die Verbundenheit
       mit der Landeskirche stark“, sagte Meinel. Christoph Wohlgemuth, schwuler
       Pfarrer aus Chemnitz, ist erleichtert: „Das war ein langer Kampf.“ Nun ist
       die stark konservativ geprägte Landeskirche von Württemberg das letzte
       EKD-Mitglied, das über die Neuregelung des Pfarrerdienstrechts entscheidet.
       
       In Sachsen gibt es, anders als in der Mehrzahl der Mitgliedskirchen der
       EKD, bis auf Weiteres aber keine Regelung zur Segnung homosexueller Paare
       im Gottesdienst. Ein Zusammenschluss von PfarrerInnen aus dem Leipziger
       Land hatte sich dafür ausgesprochen.
       
       23 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jennifer Stange
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Fundamentalismus
       
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